29.11.2025

Zukunftsstrategie Landwirtschaft & Forstwirtschaft


Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Deutschland stehen vor großen
 Herausforderungen: Viele Betriebe kämpfen mit sinkender Wettbewerbsfähigkeit,
 steigenden Auflagen und einer zunehmend komplexen Gesetzeslage. Gleichzeitig wachsen
 Anforderungen an Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und Digitalisierung. Um die
 Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die regionale Wertschöpfung zu stärken und
 die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu sichern, müssen Rahmenbedingungen geschaffen
 werden, die unternehmerisches Handeln, Innovation und Eigenverantwortung fördern.

 1. Modernisierung und Digitalisierung

  •  Steuerliche Anreize für Investitionen: Landwirte sollen bei Investitionen in
     moderne Landtechnik, GPS-gesteuerte Lenksysteme, Drohnen oder KI-gestützte
     Anwendungen steuerlich entlastet werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit der
     degressiven Abschreibung, sodass Betriebe neue Maschinen in den ersten Jahren
     stärker steuerlich geltend machen können. Ziel ist, Innovationen zu fördern,
     Effizienz zu steigern und den Betrieben Planungssicherheit zu geben.
  •  Regionale Innovationsnetzwerke: Aufbau von Plattformen, in denen Landwirte neue
     Technologien, moderne Maschinen und digitale Anwendungen gemeinsam testen,
     Erfahrungen austauschen und Best Practices entwickeln können. Dies fördert
     Kooperation, Wissenstransfer und die Einführung zukunftsfähiger Verfahren.
  •  Digitale Infrastruktur stärken: Der Ausbau von 5G-Netzen, Glasfaser und
     breitbandigen Mobilfunkstrukturen ist zentrale Voraussetzung für moderne
     Landwirtschaft. Präzisionslandwirtschaft, vernetzte Maschinen, Sensortechnik und
     digitale Assistenzsysteme können nur funktionieren, wenn stabile Netze verfügbar
     sind. Daher müssen ländliche Räume priorisiert beim Ausbau berücksichtigt
     werden.
  • Digitale Dokumentation und KI-gestützte Kontrolle (FAL BY-App): Das Bayerische
     Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt
     die FAL BY-App zur Verfügung, mit der landwirtschaftliche Arbeiten,
     Bewirtschaftungsmaßnahmen und der Nachweis von Pflanzenarten digital
     dokumentiert werden können. Die App nutzt Satellitendaten und KI-gestützte
     Kontrollmechanismen, um Angaben der Landwirte zu prüfen. Grundsätzlich begrüßen
     wir digitale Dokumentationshilfen, die Transparenz schaffen und Bürokratie
     reduzieren können. Gleichzeitig bestehen erhebliche praktische und rechtliche
     Defizite, die dringend verbessert werden müssen.
    •  Klare Zweckbestimmung: Die App dient derzeit primär als Kontroll- und
       Nachweiswerkzeug, nicht als Beratungs- oder Analyseinstrument. Es braucht
       eine eindeutige Definition der Einsatzbereiche, um Missverständnisse und
       Fehlanwendungen zu vermeiden.
    •  Technische Praxistauglichkeit: In der aktuellen Version funktioniert die
       App in vielen Betrieben nur eingeschränkt. Fehlermeldungen, unklare KI-
       Bewertungen und unvollständige Satellitenerkennung führen zu Unsicherheit
       im Betriebsalltag.
    •  Keine automatisierten Fehlbeschuldigungen: Die App gibt Hinweise und
       „Beanstandungen“ aus, ohne dass Betroffene die Entscheidungsgrundlage
       nachvollziehen können. Es braucht transparente Kriterien und ein geregeltes
       Verfahren zur Richtigstellung und zum Einspruch.
    •  Eingeschränkte Gerätekompatibilität: Die App kann derzeit nur auf einem
       einzigen Gerät pro Betrieb genutzt werden. Ohne Cloudfunktion besteht die
       Gefahr von Datenverlust oder Überschreibungen bei Zweitgeräten. Eine
       sichere Synchronisation und Mehrgerätefähigkeit sind zwingend notwendig.
    •  Datenschutz: Die Verknüpfung von Satellitenbildern, Dokumentationen und
       personenbezogenen Flächendaten erfordert klare datenschutzrechtliche
       Leitplanken. Landwirte müssen nachvollziehen können, welche Daten
       verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
    •  Praxisorientierte Weiterentwicklung: Die App muss gemeinsam mit Landwirten,
       Maschinenringen und Pilotbetrieben weiterentwickelt werden. Nur
       praxiserprobte Anwendungen können im Betriebsalltag entlasten, statt
       zusätzliche Fehlerquellen zu schaffen.

 2. Nachhaltigkeit und Düngung

  • Flexibilisierung der roten Nitrat-Gebiete: Die bisherige Ausweisung sogenannter
     „roter Gebiete“ als besonders nitratbelastet hat für Landwirte strenge, oft
     starre Düngeregeln bedeutet. Mit der aktuellen Düngeverordnung 2025/2026
     entfallen zwar schlagbezogene Obergrenzen für organischen Dünger,
     betriebsbezogene Grenzen (170 kg Gesamt-N/ha und Jahr) bleiben bestehen.
     Gleichzeitig haben Gerichtsurteile und Fachverbände klargestellt, dass neue,
     rechtssichere Kriterien für die Gebietsausweisung notwendig sind.
    •  Betriebsindividuelle Düngung auf Basis wissenschaftlicher Analysen:
       Landwirte sollen eigenverantwortlich Düngemaßnahmen planen können, gestützt
       auf regelmäßige Bodenanalysen, Pflanzenmonitoring und Nährstoffbilanzen.
       Dies fördert Präzisionsdüngung, sensorbasierte Ausbringung und effizientere
       Anbausysteme.
    •  Innovationsfreundlichkeit: Starke, starre Vorgaben sollen durch flexible
       Regelungen ersetzt werden, die den Einsatz innovativer Methoden ermöglichen
       und gleichzeitig Umweltziele sicherstellen.
    •  Rechtssicherheit und Transparenz: Gebietsausweisungen müssen
       wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und transparent erfolgen.
       Einzelbetriebliche Ausnahmen sollen ermöglicht werden, sofern nachweislich
       keine Gefahr für erhöhte Nitratwerte besteht.
    •  Digitale Unterstützung und Monitoring: Ausbau von Monitoringsystemen und
       digitalen Technologien zur Überwachung der Düngung, um Umwelt- und
       Betriebseffizienz besser zu vereinen.
  •  Kommunale Wasserschutzgebiete: Maßnahmen in Wasserschutzgebieten sollen so
     gestaltet werden, dass sie Wasserqualität sichern, aber gleichzeitig
     landwirtschaftliches Wirtschaften nicht unverhältnismäßig erschweren. Hier
     sollte der Fokus auf kooperative Trinkwasserschutzmodelle gehen. Statt
     pauschaler Verbote sollen mit allen Akteuren gemeinsam ausgehandelte und
     wissenschaftlich begleitete Maßnahmen zum Trinkwasserschutz vorgenommen werden.
  •  Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit: Zu geringe Düngemengen – etwa im E-
     Weizen-Anbau – führen dazu, dass Landwirte die erforderliche Qualität oder
     Erträge nicht erreichen können. Dadurch verlieren deutsche Betriebe im
     internationalen Wettbewerb an Boden. Ebenfalls werden Böden langfristig
     ausgelaugt, weil ihnen dauerhaft mehr Näherstoffe entzogen werden als zugeführt
     werden dürfen.
  • Überprüfung der Nitratmessmethoden: Bisherige Nitratmessungen erfolgen häufig an
     ungeeigneten Messpunkten, die nicht repräsentativ für die tatsächliche Belastung
     des Grundwassers sind. Messungen werden oft in bekannten Belastungshotspots
     konzentriert, während viele andere landwirtschaftlich genutzte Flächen kaum
     berücksichtigt werden. Dies führt zu verzerrten Ergebnissen, die zu
     unverhältnismäßigen und praxisfernen Düngeregelungen führen und die
     Landwirtschaft unnötig belasten.
    •  Repräsentative Verteilung: Nitratmessstellen müssen die gesamte Region
       abbilden und dürfen nicht einseitig auf Belastungshotspots konzentriert
       sein.
    •  Regelmäßige Überprüfung: Messnetzstruktur soll kontinuierlich auf
       wissenschaftlicher Grundlage überprüft und angepasst werden, sodass
       Ausreißerwerte die Gebietsausweisung nicht verzerren.
    •  Beteiligung von Experten: Unabhängige Sachverständige und Vertreter der
       Landwirtschaft sollen in Auswahl und Bewertung der Messstellen einbezogen
       werden.
    •  Transparenz: Messdaten, Auswahlkriterien und Bewertungsmethoden müssen
       offen veröffentlicht werden, damit Landwirte nachvollziehen können, auf
       welcher Basis Entscheidungen getroffen werden.
    •  Praxisorientierung: Orientierung an internationalen Modellen (z. B.
       Frankreich) soll praxisnahe Lösungen und bessere Akzeptanz bei den
       Landwirten fördern.
    •  Innovative Monitoringmethoden: Einsatz digitaler Technologien und boden-
       /pflanzenbasierter Messungen zur Ergänzung der stationären Messpunkte, um
       präzisere und aussagekräftige Daten zu erhalten.

 3. Energieversorgung und Nahwärmenetze

  •  Ausbau erneuerbarer Nahwärmenetze: Kommunen sollen den Ausbau von Nahwärmenetzen
     aus Biogas, Holz oder anderen regionalen Quellen fördern. Ziel ist die Schaffung
     lokaler Energieinfrastruktur, die sowohl nachhaltige Energieproduktion als auch
     regionale Wertschöpfung stärkt.
  •  Kommunale Nutzung von Biogasanlagen: Biogasanlagen sollen z. B. kommunale
     Bioabfälle (Brauntonne) effizient nutzen. Auch die Möglichkeit der Anbindung an
     Tankstellen für Biogasbetriebene Fahrzeuge soll geprüft werden, um
     Nachhaltigkeit und Nutzung regionaler Ressourcen zu erhöhen.

 4. Wettbewerbsfähigkeit, Kooperation und Bürokratieabbau

  •  Vereinfachung von Genehmigungsverfahren: Anträge und Verwaltungsprozesse für
     landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Investitionen sollen digitalisiert
     und beschleunigt werden. Ziel ist, dass Betriebe weniger Zeit für Bürokratie
     aufwenden müssen.
  •  Förderung von Kooperationen: Maschinenringe, gemeinsamer Einkauf, gemeinsame
     Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen stärken kleine und mittlere
     Betriebe, fördern regionale Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze.
  •  Arbeitszeiten und kommunale Vorgaben: Kommunen dürfen Arbeitszeiten auf Feldern
     nur im rechtlich zulässigen Rahmen regeln. Willkürliche Einschränkungen, z. B.
     Anzeige von Arbeiten an Wochenenden oder nachts, sollen unterbunden werden.

 5. Pflanzenschutzmittel

  •  Beschleunigte Zulassungsverfahren: Pflanzenschutzmittel sollen EU-rechtskonform
     schneller zugelassen werden, damit Landwirte notwendige Mittel effizient nutzen
     können.
  •  Beteiligung des Umweltbundesamts: Das Amt soll formal Stellung nehmen können,
     ohne dass dadurch der Zulassungsprozess verzögert wird. Ziel ist,
     Rechtssicherheit zu schaffen, ohne Innovation zu behindern.

 6. Resilienz und Versorgungssicherheit

  •  Landwirtschaftliche Versorgungssicherheit soll explizit in die Agenda nationaler
     Sicherheitsstrategien aufgenommen werden. Strategische Risiken, wie
     Unterbrechungen in der Lebensmittelversorgung oder Klimafolgen, sollen
     frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ermöglicht werden.

 7. Stallbau und Planungssicherheit (kommunale Ebene)

  •  Vereinfachte Genehmigungen für Um- und Neubauten: Landwirte sollen klare und
     langfristige Rechtsrahmen erhalten, sodass Investitionen in Stallbau planbar
     sind.
  •  Tierwohlmarktorientiert fördern: Tierwohl soll durch marktbasierte Anreize
     (Tierwohl-Zertifikate, Premiumprodukte) gestärkt werden, statt durch starre
     gesetzliche Verpflichtungen.

 8. Saisonarbeit und flexibler Arbeitsmarkt

  •  Rechtsklarheit für kurzfristige Beschäftigungen: Saisonarbeitskräfte sollen
     rechtlich eindeutig geregelt sein.
  •  Anpassung der Zeitgrenzen: Saisonarbeit soll auf bis zu 90 Tage bzw. 15 Wochen
     ausgeweitet werden, um saisonale Bedarfsspitzen abzufedern.
  •  Öffnung für qualifizierte Erntehelfer aus Drittstaaten: Visa- und
     Verwaltungsverfahren sollen vereinfacht werden, um Engpässe bei qualifizierten
     Kräften zu vermeiden.
  •  Flexible Vergütung: In besonders saisonalen Bereichen wie Spargelbau, Erdbeeren,
     Gemüsebau, Landschaftspflege oder Waldarbeiten soll die Lohnregelung flexibler
     gestaltet werden, um den betrieblichen und regionalen Marktanforderungen gerecht
     zu werden. Wir setzen uns dabei für eine gesetzlich geregelte Ausnahme vom
     allgemeinen Mindestlohn ein, um Arbeitskräfteverfügbarkeit und
     Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu sichern

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