29.11.2025

„Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.“ – Weniger staatlicher Einfluss im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter

Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit Beginn der Coronapandemie unter enormen Druck
 geraten. Die Wohnungsknappheit in Ballungszentren und rund um Großstädte nimmt stetig
 zu, der Neubau von Wohngebäuden befindet sich in einem Negativtrend.

 Anstelle einer transparenten und effektiven Subventions- und Regulationspolitik
 werfen sowohl die vergangenen als auch die amtierende Bundesregierung mit arbiträren
 Vorschlägen um sich, um die Verantwortung für die obige Situation auf das Verhältnis
 zwischen Vermieter und Mieter abzuwälzen.

 Vor diesem Hintergrund fordern die Jungen Liberalen Unterfranken deshalb folgende
 Maßnahmen:

 .. keine bundesweite Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. An ihrer Stelle sollen
 Subventionen lediglich in Form eines festen und ortsunabhängigen Wohngeldes erfolgen.
 Dieses soll direkt an den Vermieter gehen, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden und
 Mietrückstände zu vermeiden und wird auf die Miete angerechnet. Dessen Staffelung
 soll, nach bayerischem Modell, bundesweit Anwendung finden.

 .. staatliche Eingriffe in die Bepreisung im Wohnungsmarkt komplett zu verbieten. Die
 Aufgabe des Staates ist es in der freien Marktwirtschaft nicht, Preisbildung zu
 beeinflussen, da dessen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden können.

 .. eine genauere Unterscheidung zwischen privater Vermietung und kommerziellen
 Wohnungsgebern in den bestehenden, umfassenden Gesetzesauflagen für Vermieter.
 So gelten alle mit bis zu drei vermieteten Wohneinheiten, sofern diese nicht
 gemeinsam 500m2 Wohnfläche übersteigen, zukünftig als Privatvermieter und sind sowohl
 in der Abrechnung der Nebenkosten und der CO2-Bepreisung, Sanierungsmaßnahmen sowie
 der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen freier zu behandeln.

 .. dass die im Gebäudeenergiegesetz geforderten Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung
 nicht auf Eigentümer und Vermieter, und damit auch die Mieter, abgewälzt werden. Jede
 Kommune verpflichtet sich, im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, sofern
 Sanierungsmaßnahmen nicht zentral durchgeführt werden können (bspw. durch Anbindung
 an ein Fernwärmenetz) zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung der
 Eigentümer vor Ort durch Rückstellungen und Subvention.

 .. die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen des GEG auszusetzen. Diese sind aus
 unserer Sicht arbiträr und erfüllen nicht den Zweck einer innovativen und
 zukunftsorientierten Umweltpolitik, sondern zeichnen sich als ein Hemmschuh dieser
 aus.

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