29.06.2024

Bitte ein Bit(coin) – Den Weg frei machen für dezentrales und digitales Geld.


Inzwischen ist es zu einer gängigen Weisheit geworden, dass Amerika Innovationen
 schafft, China diese kopiert und Europa sie reguliert. Dies könnte sich bei Bitcoin
 und Blockchain wiederholen. Aus diesem Grund positionieren wir uns als Junge Liberale
 Unterfranken für einen offeneren politischen Umgang mit Kryptowährungen und stellen
 drei Forderungen auf, die zu diesem Ziel beitragen sollen.

  1.  Kein Werbeverbot für Bitcoin und Finanzdienstleistungen

 Wie aus dem Nachbericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
 Sicherheit und Verbraucherschutz zu einem informellen Treffen des Ministerrats
 (Verbraucherschutz) vom 19. April 2024 hervorgeht, planen einige Mitgliedsstaaten der
 Europäischen Union in der nächsten Legislaturperiode die Regeln für „Influencer
 Marketing“ innerhalb der EU zu harmonisieren und die Werbung für Bitcoin sowie
 Finanzdienstleistungen in diesem Rahmen auf den Sozialen Medien EU-weit zu verbieten.

 Wir Julis Unterfranken halten sowohl Werbung für Finanzdienstleistungen als auch für
 Bitcoin für einen legitimen Teil eines funktionierenden Finanzmarktes und lehnen
 Werbeverbote sowohl für Bitcoin und andere dezentrale Kryptowährungen als auch für
 Finanzdienstleistungen vollständig ab. Letztendlich beschneidet ein Werbeverbot immer
 auch eine faire und freie Wettbewerbsausgestaltung, die wir nicht stören möchten. Für
 einen solchen Einschnitt in das Handeln vereinzelter Akteure benötigt es unserer
 Ansicht eine hinreichende Begründung, welche nicht vorhanden ist – schließlich
 obliegt es der Verantwortung eines jeden Einzelnen, abzuwägen, ob und inwiefern man
 welche Investitionen tätigen möchte.

  1.  „Know your customer“ vereinfachen

 Leider gibt es hier nicht nur geplante Regulierungen, deren Sinnhaftigkeit
 zweifelhaft ist, sondern auch bereits existierende. So muss aktuell jeder Bürger, der
 Bitcoins oder andere Kryptowährungen bei einer Exchange kaufen möchte, ein Know your
 custumer -Verfahren („KYC“) durchlaufen. Dabei ist es erforderlich, sensible
 personenbezogene Daten wie ein Bild des Personalausweises hochzuladen. Das schreckt
 viele neue Interessenten davon ab, Kryptowährungen zu kaufen.

 Wir wollen den Einstieg hier niedrigschwelliger gestalten. Dazu wollen wir in Zukunft
 eine Bagatellgrenze für Kryptokäufe von unter 500 € einführen. Bei solchen Käufen
 soll das KYC-Verfahren entfallen, solange die Zahlung nicht über eine anonyme
 Zahlungsmethode wie Bargeld, sondern über eine Kreditkartentransaktion,
 Banküberweisung oder andere Zahlungsmethode zu deren Verwendung schon eine
 Identifizierung des Kunden beim Zahlungsdienstleister/der Bank notwendig ist,
 abgewickelt wird und die Summe der Transaktionen monatlich nicht 1500 €
 überschreitet. Für Barzahlungen an Bitcoin ATMs sollte ein Bagatellgrenze von 250 €
 gelten. Für größere Bitcoinkäufe sollte es ermöglicht werden, sich bei den
 Bitcoinbörsen mit der Online-Funktion des Personalausweises zu authentifizieren.

  1.  Mehr Möglichkeiten für die Steuerzahler

 Im Gegensatz zur EU gibt es in Teilen der Schweiz eine optimistische Positionierung
 zum Thema Bitcoin. So können beispielsweise im Kanton Zug seit dem Jahr 2021 alle
 Steuern und Abgaben mit Bitcoin sowie dem Stablecoin Tether bezahlt werden. Zuvor
 hatte bereits das Einwohneramt von Zug die beiden Kryptowährungen als Zahlungsmittel
 akzeptiert. In beiden Fällen entsteht für die öffentliche Hand kein
 Wechselkursrisiko, da die Coins direkt nach der Überweisung in Schweizer Franken
 umgewechselt werden. Auch die Abgaben- bzw. Steuerlast wird in Schweizer Franken
 angegeben, sodass die jeweilige Kryptowährung nur als Zahlungsmethode fungiert. Dies
 halten wir für gutes Vorbild für Deutschland. Wir halten es für sinnvoll, den Bürgern
 mittelfristig auf allen Ebenen frei zu stellen ihre Abgaben, Steuern und Gebühren in
 Bitcoin zu entrichten.

  1.  Smart Contracts smart nutzen

 Smart Contracts sind wohl eine der spannendsten Anwendungen für die Blockchain
 Technologie. Sie erlauben es, Verträge in Computercode zu gießen und diese
 fälschungssicher auf der Blockchain abzulegen und automatisch ausführen zu lassen. Um
 Unternehmen die Nutzung dieser neuen Technologie zu ermöglichen, sehen wir
 gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So muss verhindert werden, dass die durch den
 Smart Contract transferierten Coins beim Empfänger steuerpflichtig werden, da die
 Spekulationsfrist von einem Jahr unterschritten wurde. Wir halten es für richtig, den
 Verkauf der erhaltenen Coins nicht als Realisierung von Spekulationsgewinnen zu
 betrachten, solange diese kurz nach dem Eingang dieser abgestoßen werden. Vielmehr
 sind diese hier als eine Art Zahlungsmethode zu betrachten und daher von der
 Spekulationsfrist zu befreien.
 Ein weiteres Problem entsteht aus der Unveränderbarkeit der Blockchain. Dies führt zu
 datenschutzrechtlichen Bedenken, da es sich bei Blockchainadressen um Daten handelt,
 welche Personen zugeordnet werden können. Dies wäre zumindest der Fall, wenn
 Privatpersonen einen Smart Contract abschließen. Hier halten wir die
 Pseudonymisierung der Blockchain für einen ausreichenden Schutz der Privatsphäre.
 Insgesamt wünschen wir uns einen offenen, zeitgemäßen und chancenorientierten
 Rechtsrahmen für Smart Contracts und Blockchains. Eine der durch Smart Contracts
 entstehenden Chancen ist der friktionslose Abschluss dieser über Ländergrenzen
 hinweg. Diese sollte durch rechtliche Hürden so wenig wie möglich geschmälert werden.
 Eine internationale Absprache halten wir für sinnvoll.

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