Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft in Deutschland stehen vor großen
Herausforderungen: Viele Betriebe kämpfen mit sinkender Wettbewerbsfähigkeit,
steigenden Auflagen und einer zunehmend komplexen Gesetzeslage. Gleichzeitig wachsen
Anforderungen an Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und Digitalisierung. Um die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die regionale Wertschöpfung zu stärken und
die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu sichern, müssen Rahmenbedingungen geschaffen
werden, die unternehmerisches Handeln, Innovation und Eigenverantwortung fördern.
1. Modernisierung und Digitalisierung
- Steuerliche Anreize für Investitionen: Landwirte sollen bei Investitionen in
moderne Landtechnik, GPS-gesteuerte Lenksysteme, Drohnen oder KI-gestützte
Anwendungen steuerlich entlastet werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit der
degressiven Abschreibung, sodass Betriebe neue Maschinen in den ersten Jahren
stärker steuerlich geltend machen können. Ziel ist, Innovationen zu fördern,
Effizienz zu steigern und den Betrieben Planungssicherheit zu geben. - Regionale Innovationsnetzwerke: Aufbau von Plattformen, in denen Landwirte neue
Technologien, moderne Maschinen und digitale Anwendungen gemeinsam testen,
Erfahrungen austauschen und Best Practices entwickeln können. Dies fördert
Kooperation, Wissenstransfer und die Einführung zukunftsfähiger Verfahren. - Digitale Infrastruktur stärken: Der Ausbau von 5G-Netzen, Glasfaser und
breitbandigen Mobilfunkstrukturen ist zentrale Voraussetzung für moderne
Landwirtschaft. Präzisionslandwirtschaft, vernetzte Maschinen, Sensortechnik und
digitale Assistenzsysteme können nur funktionieren, wenn stabile Netze verfügbar
sind. Daher müssen ländliche Räume priorisiert beim Ausbau berücksichtigt
werden. - Digitale Dokumentation und KI-gestützte Kontrolle (FAL BY-App): Das Bayerische
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus stellt
die FAL BY-App zur Verfügung, mit der landwirtschaftliche Arbeiten,
Bewirtschaftungsmaßnahmen und der Nachweis von Pflanzenarten digital
dokumentiert werden können. Die App nutzt Satellitendaten und KI-gestützte
Kontrollmechanismen, um Angaben der Landwirte zu prüfen. Grundsätzlich begrüßen
wir digitale Dokumentationshilfen, die Transparenz schaffen und Bürokratie
reduzieren können. Gleichzeitig bestehen erhebliche praktische und rechtliche
Defizite, die dringend verbessert werden müssen.- Klare Zweckbestimmung: Die App dient derzeit primär als Kontroll- und
Nachweiswerkzeug, nicht als Beratungs- oder Analyseinstrument. Es braucht
eine eindeutige Definition der Einsatzbereiche, um Missverständnisse und
Fehlanwendungen zu vermeiden. - Technische Praxistauglichkeit: In der aktuellen Version funktioniert die
App in vielen Betrieben nur eingeschränkt. Fehlermeldungen, unklare KI-
Bewertungen und unvollständige Satellitenerkennung führen zu Unsicherheit
im Betriebsalltag. - Keine automatisierten Fehlbeschuldigungen: Die App gibt Hinweise und
„Beanstandungen“ aus, ohne dass Betroffene die Entscheidungsgrundlage
nachvollziehen können. Es braucht transparente Kriterien und ein geregeltes
Verfahren zur Richtigstellung und zum Einspruch. - Eingeschränkte Gerätekompatibilität: Die App kann derzeit nur auf einem
einzigen Gerät pro Betrieb genutzt werden. Ohne Cloudfunktion besteht die
Gefahr von Datenverlust oder Überschreibungen bei Zweitgeräten. Eine
sichere Synchronisation und Mehrgerätefähigkeit sind zwingend notwendig. - Datenschutz: Die Verknüpfung von Satellitenbildern, Dokumentationen und
personenbezogenen Flächendaten erfordert klare datenschutzrechtliche
Leitplanken. Landwirte müssen nachvollziehen können, welche Daten
verarbeitet werden und zu welchem Zweck. - Praxisorientierte Weiterentwicklung: Die App muss gemeinsam mit Landwirten,
Maschinenringen und Pilotbetrieben weiterentwickelt werden. Nur
praxiserprobte Anwendungen können im Betriebsalltag entlasten, statt
zusätzliche Fehlerquellen zu schaffen.
- Klare Zweckbestimmung: Die App dient derzeit primär als Kontroll- und
2. Nachhaltigkeit und Düngung
- Flexibilisierung der roten Nitrat-Gebiete: Die bisherige Ausweisung sogenannter
„roter Gebiete“ als besonders nitratbelastet hat für Landwirte strenge, oft
starre Düngeregeln bedeutet. Mit der aktuellen Düngeverordnung 2025/2026
entfallen zwar schlagbezogene Obergrenzen für organischen Dünger,
betriebsbezogene Grenzen (170 kg Gesamt-N/ha und Jahr) bleiben bestehen.
Gleichzeitig haben Gerichtsurteile und Fachverbände klargestellt, dass neue,
rechtssichere Kriterien für die Gebietsausweisung notwendig sind.- Betriebsindividuelle Düngung auf Basis wissenschaftlicher Analysen:
Landwirte sollen eigenverantwortlich Düngemaßnahmen planen können, gestützt
auf regelmäßige Bodenanalysen, Pflanzenmonitoring und Nährstoffbilanzen.
Dies fördert Präzisionsdüngung, sensorbasierte Ausbringung und effizientere
Anbausysteme. - Innovationsfreundlichkeit: Starke, starre Vorgaben sollen durch flexible
Regelungen ersetzt werden, die den Einsatz innovativer Methoden ermöglichen
und gleichzeitig Umweltziele sicherstellen. - Rechtssicherheit und Transparenz: Gebietsausweisungen müssen
wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und transparent erfolgen.
Einzelbetriebliche Ausnahmen sollen ermöglicht werden, sofern nachweislich
keine Gefahr für erhöhte Nitratwerte besteht. - Digitale Unterstützung und Monitoring: Ausbau von Monitoringsystemen und
digitalen Technologien zur Überwachung der Düngung, um Umwelt- und
Betriebseffizienz besser zu vereinen.
- Betriebsindividuelle Düngung auf Basis wissenschaftlicher Analysen:
- Kommunale Wasserschutzgebiete: Maßnahmen in Wasserschutzgebieten sollen so
gestaltet werden, dass sie Wasserqualität sichern, aber gleichzeitig
landwirtschaftliches Wirtschaften nicht unverhältnismäßig erschweren. Hier
sollte der Fokus auf kooperative Trinkwasserschutzmodelle gehen. Statt
pauschaler Verbote sollen mit allen Akteuren gemeinsam ausgehandelte und
wissenschaftlich begleitete Maßnahmen zum Trinkwasserschutz vorgenommen werden. - Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit: Zu geringe Düngemengen – etwa im E-
Weizen-Anbau – führen dazu, dass Landwirte die erforderliche Qualität oder
Erträge nicht erreichen können. Dadurch verlieren deutsche Betriebe im
internationalen Wettbewerb an Boden. Ebenfalls werden Böden langfristig
ausgelaugt, weil ihnen dauerhaft mehr Näherstoffe entzogen werden als zugeführt
werden dürfen. - Überprüfung der Nitratmessmethoden: Bisherige Nitratmessungen erfolgen häufig an
ungeeigneten Messpunkten, die nicht repräsentativ für die tatsächliche Belastung
des Grundwassers sind. Messungen werden oft in bekannten Belastungshotspots
konzentriert, während viele andere landwirtschaftlich genutzte Flächen kaum
berücksichtigt werden. Dies führt zu verzerrten Ergebnissen, die zu
unverhältnismäßigen und praxisfernen Düngeregelungen führen und die
Landwirtschaft unnötig belasten.- Repräsentative Verteilung: Nitratmessstellen müssen die gesamte Region
abbilden und dürfen nicht einseitig auf Belastungshotspots konzentriert
sein. - Regelmäßige Überprüfung: Messnetzstruktur soll kontinuierlich auf
wissenschaftlicher Grundlage überprüft und angepasst werden, sodass
Ausreißerwerte die Gebietsausweisung nicht verzerren. - Beteiligung von Experten: Unabhängige Sachverständige und Vertreter der
Landwirtschaft sollen in Auswahl und Bewertung der Messstellen einbezogen
werden. - Transparenz: Messdaten, Auswahlkriterien und Bewertungsmethoden müssen
offen veröffentlicht werden, damit Landwirte nachvollziehen können, auf
welcher Basis Entscheidungen getroffen werden. - Praxisorientierung: Orientierung an internationalen Modellen (z. B.
Frankreich) soll praxisnahe Lösungen und bessere Akzeptanz bei den
Landwirten fördern. - Innovative Monitoringmethoden: Einsatz digitaler Technologien und boden-
/pflanzenbasierter Messungen zur Ergänzung der stationären Messpunkte, um
präzisere und aussagekräftige Daten zu erhalten.
- Repräsentative Verteilung: Nitratmessstellen müssen die gesamte Region
3. Energieversorgung und Nahwärmenetze
- Ausbau erneuerbarer Nahwärmenetze: Kommunen sollen den Ausbau von Nahwärmenetzen
aus Biogas, Holz oder anderen regionalen Quellen fördern. Ziel ist die Schaffung
lokaler Energieinfrastruktur, die sowohl nachhaltige Energieproduktion als auch
regionale Wertschöpfung stärkt. - Kommunale Nutzung von Biogasanlagen: Biogasanlagen sollen z. B. kommunale
Bioabfälle (Brauntonne) effizient nutzen. Auch die Möglichkeit der Anbindung an
Tankstellen für Biogasbetriebene Fahrzeuge soll geprüft werden, um
Nachhaltigkeit und Nutzung regionaler Ressourcen zu erhöhen.
4. Wettbewerbsfähigkeit, Kooperation und Bürokratieabbau
- Vereinfachung von Genehmigungsverfahren: Anträge und Verwaltungsprozesse für
landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Investitionen sollen digitalisiert
und beschleunigt werden. Ziel ist, dass Betriebe weniger Zeit für Bürokratie
aufwenden müssen. - Förderung von Kooperationen: Maschinenringe, gemeinsamer Einkauf, gemeinsame
Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen stärken kleine und mittlere
Betriebe, fördern regionale Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze. - Arbeitszeiten und kommunale Vorgaben: Kommunen dürfen Arbeitszeiten auf Feldern
nur im rechtlich zulässigen Rahmen regeln. Willkürliche Einschränkungen, z. B.
Anzeige von Arbeiten an Wochenenden oder nachts, sollen unterbunden werden.
5. Pflanzenschutzmittel
- Beschleunigte Zulassungsverfahren: Pflanzenschutzmittel sollen EU-rechtskonform
schneller zugelassen werden, damit Landwirte notwendige Mittel effizient nutzen
können. - Beteiligung des Umweltbundesamts: Das Amt soll formal Stellung nehmen können,
ohne dass dadurch der Zulassungsprozess verzögert wird. Ziel ist,
Rechtssicherheit zu schaffen, ohne Innovation zu behindern.
6. Resilienz und Versorgungssicherheit
- Landwirtschaftliche Versorgungssicherheit soll explizit in die Agenda nationaler
Sicherheitsstrategien aufgenommen werden. Strategische Risiken, wie
Unterbrechungen in der Lebensmittelversorgung oder Klimafolgen, sollen
frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ermöglicht werden.
7. Stallbau und Planungssicherheit (kommunale Ebene)
- Vereinfachte Genehmigungen für Um- und Neubauten: Landwirte sollen klare und
langfristige Rechtsrahmen erhalten, sodass Investitionen in Stallbau planbar
sind. - Tierwohlmarktorientiert fördern: Tierwohl soll durch marktbasierte Anreize
(Tierwohl-Zertifikate, Premiumprodukte) gestärkt werden, statt durch starre
gesetzliche Verpflichtungen.
8. Saisonarbeit und flexibler Arbeitsmarkt
- Rechtsklarheit für kurzfristige Beschäftigungen: Saisonarbeitskräfte sollen
rechtlich eindeutig geregelt sein. - Anpassung der Zeitgrenzen: Saisonarbeit soll auf bis zu 90 Tage bzw. 15 Wochen
ausgeweitet werden, um saisonale Bedarfsspitzen abzufedern. - Öffnung für qualifizierte Erntehelfer aus Drittstaaten: Visa- und
Verwaltungsverfahren sollen vereinfacht werden, um Engpässe bei qualifizierten
Kräften zu vermeiden. - Flexible Vergütung: In besonders saisonalen Bereichen wie Spargelbau, Erdbeeren,
Gemüsebau, Landschaftspflege oder Waldarbeiten soll die Lohnregelung flexibler
gestaltet werden, um den betrieblichen und regionalen Marktanforderungen gerecht
zu werden. Wir setzen uns dabei für eine gesetzlich geregelte Ausnahme vom
allgemeinen Mindestlohn ein, um Arbeitskräfteverfügbarkeit und
Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu sichern