26.01.2025

Verursacherprinzip, auch bei Großveranstaltungen


Die Jungen Liberalen Unterfranken erkennen an, dass der Schutz der öffentlichen
 Sicherheit und Ordnung Aufgabe des Staates ist und durch Steuern finanziert wird.
 Jedoch fordern wir, parallel zum Umweltrecht, ein Verursacherprinzip für kommerzielle
 (Hochrisiko-) Veranstaltungen. Für uns ist nicht ersichtlich, warum den Steuerzahler
 die Last der Veranstaltungen trifft, der Veranstalter jedoch die Früchte ziehen kann.

 Daher setzen wir uns für Änderung des Bayerischen Kostengesetzes (KG) nach Bremer
 Vorbild ein. Für Veranstaltungen an denen voraussichtlich mehr als 10.000 Personen
 teilnehmen werden, können dem Veranstaltern die Kosten für zusätzlich erforderliche
 Polizeikräfte in Form einer Gebühr auferlegt werden.

 Dies gilt für Veranstaltungen bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalthandlungen vor,
 während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, dessen Umfeldes und dessen
 typischen/erfahrungsgemäßen Zu- und Abgangswegen.

 Eine solche Gebühr ist jedoch nur nach dem tatsächlichen Mehraufwand durch
 zusätzliche Polizeikräfte zu berechnen.

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