Die Jungen Liberalen Unterfranken erkennen an, dass der Schutz der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung Aufgabe des Staates ist und durch Steuern finanziert wird.
Jedoch fordern wir, parallel zum Umweltrecht, ein Verursacherprinzip für kommerzielle
(Hochrisiko-) Veranstaltungen. Für uns ist nicht ersichtlich, warum den Steuerzahler
die Last der Veranstaltungen trifft, der Veranstalter jedoch die Früchte ziehen kann.
Daher setzen wir uns für Änderung des Bayerischen Kostengesetzes (KG) nach Bremer
Vorbild ein. Für Veranstaltungen an denen voraussichtlich mehr als 10.000 Personen
teilnehmen werden, können dem Veranstaltern die Kosten für zusätzlich erforderliche
Polizeikräfte in Form einer Gebühr auferlegt werden.
Dies gilt für Veranstaltungen bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalthandlungen vor,
während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, dessen Umfeldes und dessen
typischen/erfahrungsgemäßen Zu- und Abgangswegen.
Eine solche Gebühr ist jedoch nur nach dem tatsächlichen Mehraufwand durch
zusätzliche Polizeikräfte zu berechnen.