Der schreckliche islamistische Anschlag in Mannheim am 31. Mai 2024, bei dem ein
Polizist sein Leben verlor und mehrere Menschen verletzt wurden, verdeutlicht erneut,
wie entscheidend es ist, dass unsere Polizei auf solche Situationen adäquat
vorbereitet ist. Eine intensive Vorbereitung und aktives Training für Gefahren- und
Terroreinsätze sind unerlässlich.
Für derartige Einsätze ist es essenziell, dass unsere Polizisten eine umfassende
Ausbildung im Bereich Gefahreneinsätze und Schusswaffengebrauch erhalten. Derzeit
sind die Regelungen zur Schussausbildung in den überwiegend nicht-öffentlichen, vom
Bund festgelegten Polizeidienstvorschriften niedergeschrieben und wurden durch die
verschiedenen Landespolizeien entsprechend übernommen und teilweise ergänzt. Hierbei
bestehen erhebliche Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Landesbehörden.
So sind beispielsweise laut Auskunft des baden-württembergischen Innenministeriums
für die Landespolizei zehn Stunden Schusstraining pro Jahr mit verschiedenen
Waffenkategorien und mindestens 300 Schuss erforderlich – also weniger als eine
Stunde pro Monat. Im Vergleich dazu verlangt das bayerische Innenministerium
mindestens 24 Stunden pro Jahr. Medienberichte zeigten in der Vergangenheit, dass in
Berlin aufgrund fehlender Infrastruktur Schusstrainings nur alle zwei Jahre
abgehalten werden konnten.
Zum Vergleich: Sportschützen und Jäger müssen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte
mindestens einmal im Monat trainieren oder 18 Trainingseinheiten im Jahr nachweisen
und erreichen somit teilweise eine höhere Trainings- und Schussrate als die Polizei.
Einige Beamte kompensieren diese mangelnde Ausbildung privat, indem sie in
Schützenvereinen auf dem Schießstand trainieren. Dies verdeutlicht die Diskrepanz und
den dringenden Handlungsbedarf, die Schussausbildung unserer Polizisten zu
intensivieren und sicherzustellen.
Wir Junge Liberale Unterfranken erkennen vor dem Hintergrund der geschilderten
Situation einen dringenden Handlungsbedarf an und fordern daher das Bundesministerium
des Inneren zu den folgenden Verbesserungen im Bereich einer verlässlichen und den
Gefahren- und Terroreinsätzen angemessenen Vorbereitung auf:
- Die zur Verfügung stehende Mindestzahl an Schüssen muss erhöht werden. Die
Mindestanzahl an Schüssen, die ein Polizist pro Jahr abgeben muss, soll
bundesweit auf mindestens 400 Schuss jährlich erhöht werden. Diese sollen auf
verschiedene Waffenkategorien verteilt werden, um eine umfassende Ausbildung
sicherzustellen. - Die bisherigen bundeseinheitlichen Vorgaben müssen auf Aktualität geprüft und je
nach Ergebnis als Reaktion auf die erhöhte Gewaltkriminalität angepasst werden.
Wir fordern das Bundesministerium des Inneren dazu auf, zu überprüfen, ob und
inwiefern die bisher aufgestellten Dienstvorschriften für das Polizeiwesen
anlässlich der gestiegenen Kriminalitätsrate weiterhin Aktualität aufweist.
Daraus resultierend müssen unter Umständen neue Polizeidienstvorschriften
erlassen werden, in denen neue Standards ergänzt oder hinzugefügt werden. Das
Innenministerium soll sich ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern durch
eine Ministerkonferenz dafür einsetzen, deren bundesweite Übernahme zu
erreichen. Erweiterte Maßnahmen einzelner Bundesländer über die
Dienstvorschriften des Innenministeriums hinaus müssen selbstverständlich
möglich bleiben. - Es müssen regelmäßig stattfindende Trainings angeboten werden, um den Polizisten
die bestmögliche Vorbereitung für den Schutz ihres eigenen Lebens zu bieten. Die
Einführung verpflichtender, regelmäßiger Schießtrainings für alle Polizisten,
die mindestens einmal pro Monat stattfinden sollen, um die Schussfähigkeiten der
Polizeibeamten kontinuierlich zu verbessern und zu erhalten. Auf diese Weise
sind die sich im Streifendienst befindenden Polizisten nicht gezwungen, in ihrer
privaten Zeit das Trainieren der Schussfähigkeiten aufgrund der zu gering
angesetzten Standards zu kompensieren. - Die Regelungen zu der Schussausbildung müssen verstärkt kontrolliert werden.
Eine strengere Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der
Schussausbildungsvorgaben durch das Innenministerium muss erfolgen. Die
Einhaltung dieser Vorschriften soll dazu durch ein unabhängiges Gremium
überprüft werden, das gegebenenfalls durch die jeweiligen Innenministerien der
Bundesländer – je nach Kapazität – geschaffen werden soll. - Die Ausbildungsbedingungen müssen optimiert und angepasst werden. Verbesserungen
in der Infrastruktur für Schießtrainings, einschließlich moderner Schießanlagen
und ausreichender Munition, sind notwendigerweise sicherzustellen, um effektive
Trainingsbedingungen zu gewährleisten. - Die Inhalte eines effizienten Trainings müssen erweitert und qualitativ
verbessert werden. Wir fordern die Erweiterung der Schießausbildung um
Szenarientrainings, die realistische Einsatzsituationen nachstellen, um
Polizisten besser auf den Ernstfall vorzubereiten. Im besonderen Fokus sollen
vor allem Straftaten aus der Gewaltkriminalität simuliert werden, um die
Polizeibeamten für solche Situationen zu sensibilisieren. - Psychologische Unterstützung ist notwendig, um die mentale Gesundheit der
Polizeibeamten zu wahren. Die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung
und Angebote bzgl. eines Resilenztrainings zur Stressbewältigung und mentalen
Vorbereitung auf gefährliche Einsätze ist von großer Bedeutung. Letztendlich
kann eine psychologische Erkrankung unbehandelt dazu führen, dass ein
Polizeibeamter seine Arbeit aufgrund einer gesunkenen zumutbaren
Arbeitsbelastung niederlegen muss. Daher sollen psychologische
Unterstützungsangebote auch dann wahrgenommen werden können, wenn Indizien auf
eine hohe psychische Belastung hinweisen. Um die Polizeibeamten dafür zu
sensibilisieren, gilt es, die Wichtigkeit der mentalen Gesundheit sowie
Symptome, die auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind, im Verlauf der
Ausbildung zu thematisieren. Insbesondere auf dem Land sind Polizisten aufgrund
der niedrigeren Kriminalitätsrate auf gefährliche Situationen weniger gut
vorbereitet. Umso wichtiger ist deshalb die psychologische Vorbereitung dieser.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Einsatzfähigkeit unserer
Polizei zu erhöhen und somit auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland zu gewährleisten.