29.06.2024

Ein modernes Streikrecht für Deutschland


Gewerkschaften leisten einen guten Beitrag, um unser Land als Wirtschaftsstandort zu
 stärken. Diesen Beitrag sollten wir nicht unterschätzen, denn
 betriebliche Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft sind ganz entscheidende
 Standortfaktoren.

 Beschäftigte in einem privatwirtschaftlich organisierten Industriebetrieb wissen,
 dass Streiks in der Regel dazu führen, dass ihr Unternehmen weniger produziert,
 verkauft und einnimmt. Daher haben sie stets die Belastungen für ihr Unternehmen und
 ihre Arbeitsplatzsicherheit im Blick, weshalb Gewerkschaften und Arbeitgeber
 regelmäßig auf Augenhöhe verhandeln.

 Anders verhält es sich bei Unternehmen, für die durch die öffentliche Hand faktisch
 eine Bestandsgarantie besteht, wie etwa bei der Deutschen Bahn oder im Öffentlichen
 Personennahverkehr. Auch bei privaten Unternehmen wie der Lufthansa, die im Notfall
 staatliche Unterstützung erhalten, verlieren Tarifkonflikte ihre Balance. Das führt
 immer wieder zu Streiks, die vor allem unbeteiligten Bürgern und der
 Wirtschaft schaden.

 Wenn das zustehende Streikrecht genutzt wird, befinden sich alle Seiten stets in
 gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Streiks müssen dabei immer das letzte Mittel
 sein. Das ist der Geist unseres Grundgesetzes. Der teilweise enorme
 volkswirtschaftliche Schaden von Streiks, insbesondere in Bereichen der Logistik und
 der Personenbeförderung, wie beispielsweise bei der Bahn, muss von allen Bürgerinnen
 und Bürgern getragen werden. Dieser Verantwortung muss sich gestellt werden. Die
 Interessen unbeteiligter Dritter sind stets angemessen zu berücksichtigen. Wir
 stellen jedoch fest, dass diese Berücksichtigung immer weniger stattfindet.

 Unser Land aber steht vor zahlreichen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam
 bewältigen können. Deshalb ist die Haltung der FDP klar: Wir stehen zur
 Tarifautonomie, aber wir stehen auch zur Verantwortung für unser Land. Daher sind vor
 allem für diese Bereiche klare gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere für weite
 Teile der kritischen Infrastruktur (vor allem für die Teile des
 Verkehrsbereiches) für die Durchführung von Arbeitskämpfen nötig.

 Daher fordern wir:

  •  Die Notwendigkeit einer ausreichenden Vorankündigungsfrist, damit ein
     Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Als angemessen
     betrachten wir eine Frist von 72 Stunden für eine Ankündigung mit Angaben zu
     Ort, Zeit und den Betreffenden.
  •  Eine zeitliche Begrenzung von Warnstreiks auf maximal 48 Stunden.
  •  Das Aufrechterhalten eines „Notlaufbetriebes“.
  •  Die Erforderlichkeit einer folgenden Streikpause auf einen Warnstreik,
     welche der Vorankündigungsfrist entspricht.
  •  Das unverzügliche Einleiten eines Schlichtungsverfahrens bei
     gescheiterten Verhandlungen, wenn eine Tarifvertragsseite dieses beantragt. Ab
     diesem Moment gilt die Friedenspflicht. Sollte keine Einigung auf einen
     Schlichter getroffen werden, wird eine neutrale Instanz einen Schlichter
     bestellen.
  •  Für die Verkehrsbereiche (Nahverkehr, Bahn, Flug) sollten zusätzliche Auflagen
     gelten. Dazu gehört insbesondere ein Verbot von Streiks während Zeiten mit
     außergewöhnlich hohen Verkausaufkommen, wie Beispielsweise zu Ferienbeginn und –
     ende, an Feiertagen oder bei Ereignissen von nationaler bzw. regionaler
     Wichtigkeit (z.B. Europameisterschaft).
  •  Den Gesetzgeber auf, betreffend der Bahninfrastruktur weitergehende
     Regulierungsmaßnahmen zu prüfen. 

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