Gewerkschaften leisten einen guten Beitrag, um unser Land als Wirtschaftsstandort zu
stärken. Diesen Beitrag sollten wir nicht unterschätzen, denn
betriebliche Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft sind ganz entscheidende
Standortfaktoren.
Beschäftigte in einem privatwirtschaftlich organisierten Industriebetrieb wissen,
dass Streiks in der Regel dazu führen, dass ihr Unternehmen weniger produziert,
verkauft und einnimmt. Daher haben sie stets die Belastungen für ihr Unternehmen und
ihre Arbeitsplatzsicherheit im Blick, weshalb Gewerkschaften und Arbeitgeber
regelmäßig auf Augenhöhe verhandeln.
Anders verhält es sich bei Unternehmen, für die durch die öffentliche Hand faktisch
eine Bestandsgarantie besteht, wie etwa bei der Deutschen Bahn oder im Öffentlichen
Personennahverkehr. Auch bei privaten Unternehmen wie der Lufthansa, die im Notfall
staatliche Unterstützung erhalten, verlieren Tarifkonflikte ihre Balance. Das führt
immer wieder zu Streiks, die vor allem unbeteiligten Bürgern und der
Wirtschaft schaden.
Wenn das zustehende Streikrecht genutzt wird, befinden sich alle Seiten stets in
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Streiks müssen dabei immer das letzte Mittel
sein. Das ist der Geist unseres Grundgesetzes. Der teilweise enorme
volkswirtschaftliche Schaden von Streiks, insbesondere in Bereichen der Logistik und
der Personenbeförderung, wie beispielsweise bei der Bahn, muss von allen Bürgerinnen
und Bürgern getragen werden. Dieser Verantwortung muss sich gestellt werden. Die
Interessen unbeteiligter Dritter sind stets angemessen zu berücksichtigen. Wir
stellen jedoch fest, dass diese Berücksichtigung immer weniger stattfindet.
Unser Land aber steht vor zahlreichen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam
bewältigen können. Deshalb ist die Haltung der FDP klar: Wir stehen zur
Tarifautonomie, aber wir stehen auch zur Verantwortung für unser Land. Daher sind vor
allem für diese Bereiche klare gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere für weite
Teile der kritischen Infrastruktur (vor allem für die Teile des
Verkehrsbereiches) für die Durchführung von Arbeitskämpfen nötig.
Daher fordern wir:
- Die Notwendigkeit einer ausreichenden Vorankündigungsfrist, damit ein
Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleistet werden kann. Als angemessen
betrachten wir eine Frist von 72 Stunden für eine Ankündigung mit Angaben zu
Ort, Zeit und den Betreffenden. - Eine zeitliche Begrenzung von Warnstreiks auf maximal 48 Stunden.
- Das Aufrechterhalten eines „Notlaufbetriebes“.
- Die Erforderlichkeit einer folgenden Streikpause auf einen Warnstreik,
welche der Vorankündigungsfrist entspricht. - Das unverzügliche Einleiten eines Schlichtungsverfahrens bei
gescheiterten Verhandlungen, wenn eine Tarifvertragsseite dieses beantragt. Ab
diesem Moment gilt die Friedenspflicht. Sollte keine Einigung auf einen
Schlichter getroffen werden, wird eine neutrale Instanz einen Schlichter
bestellen. - Für die Verkehrsbereiche (Nahverkehr, Bahn, Flug) sollten zusätzliche Auflagen
gelten. Dazu gehört insbesondere ein Verbot von Streiks während Zeiten mit
außergewöhnlich hohen Verkausaufkommen, wie Beispielsweise zu Ferienbeginn und –
ende, an Feiertagen oder bei Ereignissen von nationaler bzw. regionaler
Wichtigkeit (z.B. Europameisterschaft). - Den Gesetzgeber auf, betreffend der Bahninfrastruktur weitergehende
Regulierungsmaßnahmen zu prüfen.