29.06.2024

Droge Subvention – Einmal konsumiert, Abhängigkeit garantiert


Neben dem ökonomischen Thema der Staatsverschuldung und der Entwicklung der
 Schuldenstandquote sind es vor allem staatliche Subventionszahlungen, welche in
 regelmäßigen zeitlichen Abständen Einzug in den öffentlichen Diskurs finden. Dies ist
 angesichts des aufsteigenden Subventionsvolumens nicht verwunderlich. Blickt man
 lediglich auf die relative Änderung des Volumens von Finanzhilfen und
 Steuervergünstigungen des Bundes zwischen den Jahren 2021 und 2024, so beträgt diese
 eine Zunahme 77,04 Prozent.

 Ein zuletzt medial relevanter Fall einer äußerst kontroversen Subventionierung kam im
 Juni des letzten Jahres (2023) auf: Der Bau einer Intel-Chipfabrik in Sachsen wurde
 durch monetäre Zuschüsse des deutschen Staates i. H. v. 9,9 Milliarden Euro
 bezuschusst. Subventionierungen sind zurecht aus ökonomischer Perspektive als
 kontrovers zu betrachten. Schließlich handelt es sich hierbei – anders als
 beispielsweise im Falle von öffentlichen Investitionen – um staatlich einseitige
 Übertragungen von Geldleistungen, welche ohne unmittelbar erbrachte wirtschaftliche
 Gegenleistung ausgeschüttet werden. Alternativ können auch geldwerte Vorteile, etwa
 Steuervergünstigungen, Preisnachlässe durch Käufe des Staates oder gar Bürgschaften
 anfallen.

 Wir Junge Liberale Unterfranken betrachten die jüngsten Entwicklungen der
 Subventionszahlungen und deren Höhe des Bundes unter großen Bedenken in Bezug auf die
 langfristigen ökonomischen Folgeeffekte. Nicht zuletzt aufgrund des Preisschocks,
 welcher sich in den signifikant gestiegenen Preisen von Energie, die einen
 maßgeblichen Betriebsstoff in der Wertschöpfungskette nahezu aller Güter darstellt,
 und der daraufhin gestiegenen Inflationsrate abgezeichnet hat, kam es zu diesem
 bedeutenden Anstieg der Finanzhilfen des Bundes.   Trotzdem erkennen wir an, dass
 gewisse ökonomische Situationen existieren, welche den Einsatz von Subventionierungen
 als legitimes wirtschaftspolitisches Instrument bestätigen. Es ist also notwendig,
 Subventionspolitik aus einer differenzierten Perspektive heraus zu betreiben bzw. zu
 bewerten und diese stets einer Folgeabschätzung zu unterziehen.

  1.  Der liberale Blick auf Subventionierungen

 Wir als liberale Kraft vertrauen zunächst einmal auf den freien Preismechanismus
 innerhalb der (sozialen) Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung, welcher sich aus
 Angebot und Nachfrage dynamisch ergibt. Subventionierungen stellen eine direkte
 Intervention des Staates in das marktwirtschaftliche Geschehen dar, die einige
 negative Folgeeffekte hervorbringen können. Allerdings ist in einigen wenigen
 Situationen aus Sicht der Ökonomie eine Subventionierung sinnvoll, beispielsweise
 dann, wenn externe Effekte oder eine ineffiziente Allokation von Ressourcen auf dem
 Markt zu korrigieren sind.

 Der Subventionsbegriff in §12 StabG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des
 Wachstums der Wirtschaft) konzentriert sich hauptsächlich auf Finanzhilfen und
 Steuervergünstigungen, welche jeweils durch den Bund als direkte bzw. indirekte
 Förderungen gewährt werden. Eine abschließende Definition des Subventionsbegriffs ist
 jedoch in §12 StabG nicht vorhanden. Der politische Diskurs zur Reform bzw. Abbau
 diverser Subventionsprogramme ist in der Folge hauptsächlich dadurch charakterisiert,
 dass es bereits Uneinigkeit darüber gibt, welche Eigenschaften genau zu einer
 Klassifikation einer Subvention darstellen.   

 Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten diese Uneinigkeit über eine einheitliche
 Arbeitsdefinition aus ökonomischer Perspektive als sehr mangelhaft und fordern daher:

  •  Die Bundesregierung auf, eine Vereinheitlichung und Konkretisierung der
     Subventionsdefinition aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu initiieren, die
     insbesondere auf klare Weise die Merkmale einer staatlichen Subvention
     (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) definiert. Neben dem Bundesministerium
     für Finanzen (BMF) sollten nationale Institutionen, welche sich mit
     Subventionszahlungen des Bundes auseinandersetzen, wie etwa dem Umweltbundesamt
     (UBA) oder dem Institut für Weltwirtschaft (IfW), eingebunden werden, um eine
     einheitliche Definition anzustreben.
  •  Sofern auf nationaler Ebene eine vereinheitlichte Subventionsdefinition
     determiniert worden ist, befürworten wir es, dass sich die BRD perspektivisch
     auch auf der internationalen Ebene für eine Angleichung des Subventionsbegriffs
     einsetzt. Zusätzlich hierzu sollten auch einheitliche Berechnungsgrundlagen und
     -methoden ermittelt werden, damit die berechneten Werte über längere Zeit (und
     über die nationalen Grenzen hinweg) vergleichbar sind und als Grundlage für
     politische Entscheidungen dienen können.
  •  Daneben sprechen wir uns für einen digitalen, tagesaktuell geführten
     „Subventionsmonitor“ aus, im Rahmen dessen alle aktiven Subventions- bzw.
     Förderprogramme des Bundes – unabhängig des Empfängers – übersichtlich und
     transparent aufgezeigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
     Klimaschutz (BMWK) stellt zwar mit der Förderdatenbank eine Übersicht der
     laufenden Förderungen zur Verfügung, jedoch bietet sie keine vollständige
     Auflistung all dieser. Schließlich führt sie nur Förderprogramme des Bundes, der
     Länder sowie der Europäischen Union auf, berücksichtigt aber keine Programme von
     Kommunen, privaten Stiftungen und anderen privaten Trägern.
  •  Eine effizientere Förderkulisse des Bundes in Bezug auf Synergien, die durch ein
     gemeinsames Management der Bundesministerien untereinander wachsen sollen. Auf
     diese Weise kann es gelingen, dem Ziel eines ausgeglicheneren und sparsameren
     Haushalts entgegenzukommen. Durch aufeinander abgestimmte, jedoch im monetären
     Gesamtvolumen geringer zu beziffernde Förderungen kann die Förderkulisse des
     Bundes in Form von Bündelung, Straffung und Kürzung effizienter gestaltet
     werden.
  1.  Die Ausgestaltung der Subventionen spezifizieren – Erweiterte liberale
     Leitlinien zur Subventionspraxis

 Die aktuellen subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, welche aus dem
 29. Subventionsbericht hervorgehen, stellen wichtige theoretische Eckpunkte für die
 Form der in Deutschland auszuübenden Subventionspolitik dar. Neben einer Kosten-
 Nutzung – Analyse, um festzustellen, ob eine Subvention das effizienteste Instrument
 darstellt, einer regelmäßigen Evaluierung in Bezug auf den Grad der Zielerreichung,
 Wirksamkeit und Transparenz, die damit verbundene Erfolgskontrolle und auch die
 grundsätzlich degressive Ausgestaltung sowie zeitliche Befristung verausgabter
 Finanzhilfen sind elementar, um das Subventionsvolumen unter Kontrolle zu halten.

 Jedoch erkennen wir anhand der statistischen Kenntnis darüber, dass sich die
 Finanzhilfen, die für dieses Jahr angesetzt sind, seit 2020 in einem signifikanten
 Ausmaß gesteigert haben. Zudem wurden in der Vergangenheit einige Subventionierungen
 getätigt, welche aus ökonomischer Perspektive nicht als effizient zu bewerten sind.

 Wir Junge Liberale Unterfranken befürworten grundsätzlich die Konzeption der
 subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, sprechen uns jedoch für die
 Ergänzung weiterer Leitlinien aus, welche auf Basis der vergangenen
 Subventionierungen und deren ökonomischen Bewertungen aufgestellt werden: 

  1.  Finanzhilfen, welche an Unternehmen zum Zwecke der Niederlassung dieser auf
     Bundesgebiet verausgabt werden, sollen in Zukunft weitestgehend ausgeschlossen
     werden. 
    Stattdessen muss die Bundesregierung durch adäquate
     wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie eine attraktive Standortpolitik nachhaltig
     dafür sorgen, dass das Bundesgebiet sowohl durch nationale als auch
     ausländische Unternehmen als attraktiv wahrgenommen wird.
  2.  Subventionierungen sollten nicht für diejenigen Branchen aufgewendet werden,
     die als nicht zukunftsorientiert bzw. zukunftsfähig bewertet sind. Dabei lässt
     sich die Zukunftsfähigkeit durch die regelmäßige Analyse zukunftsrelevanter
     Trends sowie Trendbranchen einstufen. 
    Während zukunftsfähige Branchen
     tendenziell aus Gründen einer hohen Nachfrage durch die Konsumenten sowie einen
     hohen Marktanteil auf dem jeweiligen Markt als sehr profitabel einzuordnen sind,
     besteht für solche Branchen, die als nicht zukunftsorientiert gelten, eine hohe
     Wahrscheinlichkeit, dass deren Existenz mittel- bis langfristig bedroht ist. Wir
     erachten es daher als nicht sinnvoll, davon betroffene Branchen (bzw.
     Unternehmen) zu subventionieren, da diese Subventionen lediglich für einen
     künstlichen Erhalt der betroffenen Unternehmen sorgen. Ökonomisch betrachtet
     beginnt dadurch der Prozess der „Zombifizierung“ dieser, die dadurch
     gekennzeichnet ist, dass der Geschäftsbetrieb als nicht profitabel einzuordnen
     ist.  
  3.  Subventionen sollten in der Zukunft nicht in eine durch politische Interessen
     ausgewählte Art eines Gutes bzw. eine Technologie fließen, sodass der natürliche
     Mechanismus des freien Marktes, welcher durch eine effiziente Allokation der
     Ressourcen gekennzeichnet ist, verzerrt oder gar gestört ist. 
    Nicht die Politik
     sollte darüber entscheiden, welches Gut durch die Konsumenten am meisten
     nachgefragt wird, sondern der Mechanismus des freien Marktes, der sich aus
     Angebot und Nachfrage zusammensetzt. Eine Förderung des Staates führt – wie
     anhand des Beispiels der Subventionierung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu
     erkennen ist – nach deren Rücknahme in der Regel zu einem Nachfragerückgang, da
     eine politische Förderung in der Regel die Ressourcenallokation und damit die
     Effizienz des Marktes behindert.
  4.  Sofern eine Subventionierung sich als ökonomisch sinnvoll erweist, soll anhand
     der Zielformulierung sichergestellt sein, dass diese möglichst zielführend
     ausgestaltet ist, um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen. 
    Wenn
     Subventionen als wirtschaftspolitische Maßnahme ausgewählt werden, dann muss
     gesichert sein, dass diese wirksam ausgestaltet werden. Dies gilt sowohl für
     Finanzhilfen als auch Steuervergünstigungen, wenn sie nicht zielgerichtet genug
     eingesetzt werden.
  5.  Neben einer regelmäßigen Evaluierung der Subventionsmaßnahmen soll in Zukunft
     durch eine ex-ante-Analyse untersucht werden, inwiefern negative Folgewirkungen
     durch eine Subventionierung zu erwarten sind, etwa Allokationsverzerrungen oder
     Mitnahmeeffekte. 
    Eine ex-ante-Evaluierung ist eine Analysemethode, die auf die
     Erklärung zukünftiger volkswirtschaftlicher Zusammenhänge m. H. von Planungs-
     und Erwartungsgrößen abzielt. Aus diesem Grund erachten wir diese Methode als
     geeignet, um abschätzen zu können, inwiefern unerwünschte ökonomische
     Folgeeffekte durch die Subventionierung heraus entstehen. Für uns bleibt eines
     klar: Subventionen müssen wirtschaftspolitisch das Ultima Ratio sein.
  6.  Subventionen bzw. Förderungen des Bundes sollten in Zukunft auch auf die
     Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltverträglichkeit geprüft werden. 
    Aktuell
     existieren zahlreiche umwelt- und klimaschädigende Subventionierungen, welche
     diametral zu dem Ziel der Reduktion der Kohlenstoffdioxid-Emissionen stehen.
     Während also einerseits kostenintensive Maßnahmen zur umfassenden
     Dekarbonisierung der Volkswirtschaft umgesetzt werden, finden auf der anderen
     Seite staatliche Subventionierungen statt, die der angestrebten Dekarbonisierung
     widersprechen. Aus diesem Grund soll in Zukunft ein verstärkter Fokus
     daraufgelegt werden, Subventionen umwelt- und klimaverträglicher auszugestalten.
     Dies kann erfolgen, indem beispielsweise die Subventionsgelder für
     umweltfreundlichere Produktionsfaktoren verausgabt werden.
  7.  Sofern eine Subventionierung durch ein Bundesministerium angestrebt wird, muss
     in Zukunft eine schriftliche Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, in der begründet
     wird, weshalb sich die Subventionsmaßnahme unter Abwägung anderer Instrumente
     als die effizienteste Maßnahme erweist. 
    Dies soll insbesondere für eine erhöhte
     Transparenz der Subventionspolitik sorgen. Darüber hinaus stellt der Kosten-
     Nutzen-Aspekt bereits eine subventionspolitische Leitlinie dar, der durch eine
     schriftliche Ausführung eine höhere Wichtigkeit beigemessen wird. Die
     schriftliche Bewertung soll außerdem den Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
  8.  Die Einführung einer Subventionierung muss grundsätzlich aus den Perspektiven
     möglichst aller betroffenen Interessensgruppen erfolgen, um die
     unterschiedlichen Effekte berücksichtigen zu können, die durch die
     Subventionsmaßnahme ausgelöst werden.
  1.  Ökonomisch sinnvolle Subventionen

 Zwar erachten wir Subventionierungen in einigen Fällen als sehr kritisch, jedoch
 existieren auch Situationen, in denen eine staatliche Subvention Sinn ergibt. Das
 Ziel einer maßvollen, adäquaten Subventionspolitik muss es sein, sich auf ökonomisch
 effiziente und sinnvolle Subventionen zu konzentrieren und staatliche Förderungen
 darüber hinaus weitestgehend zu vermeiden.

 Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten Subventionen für die folgenden Szenarien als
 ein potenziell legitimes ökonomisches Mittel und appellieren, dieses
 wirtschaftspolitische Instrument möglichst nur in solchen Fällen in Betracht zu
 ziehen:

  •  Im Falle der Korrektur von Marktversagen. Im Falle eines Marktversagens ist der
     freie Markt ineffizient und gewährleistet keine optimale Allokation der
     verfügbaren Ressourcen. Die Ursachen für diese Entwicklung kann etwa durch
     externe Effekte, die Bereitstellung öffentlicher Güter oder auch im Falle
     natürlicher Monopole sinnvoll sein, wenn für privatwirtschaftliche Unternehmen
     keine Anreize bestehen, öffentliche Güter anzubieten.
  •  Als Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur nationalen Sicherheit.
     
    Subventionen sind dann sinnvoll, wenn sie nicht nur lediglich einem bestimmten
     Akteur zugutekommen, sondern der öffentlichen Daseinsvorsorge, da hiervon in der
     Regel die breite Gesellschaft profitiert. Sie können also dazu verwendet werden,
     die Bereitstellung grundlegender Güter und Dienstleistungen wie Gesundheit,
     Bildung, Wasser- und Energieversorgung zu sichern.
  •  Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Rahmen einer akuten
     wirtschaftlichen Rezession ist es sinnvoll, etwa Konjunkturpakete,
     Nachfragestimulierung oder auch Investitionsanreize als Maßnahmen zu ergreifen,
     um die wirtschaftliche Entwicklung möglichst auszugleichen und in einen
     Aufschwung zu überführen. Um also für einen wirtschaftlichen Aufschwung zu
     sorgen, ist es hilfreich, auf Subventionen bzw. Förderungen durch den Staat
     zurückzugreifen. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass dieses Vorgehen lediglich
     auf eine wirtschaftliche Rezession begrenzt werden muss. Es darf nicht zu
     normalem Verhalten des Staates werden, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
     zu betreiben.
  1.  Langfristigkeit bringt Attraktivität – Standortpolitik und gezielte
     Strukturpolitik

 Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik sowie Standortpolitik sind ein zentraler
 Baustein für eine wettbewerbsfähige Industrie, welche für Wirtschaftswachstum,
 Wohlstand sowie Arbeitsplätze sorgt. Letztendlich ist eine nachhaltige
 Standortpolitik deshalb für Deutschland unverzichtbar, weil durch diese mittel- bis
 langfristig im internationalen Wirtschaftsgeflecht Deutschland als wettbewerbsfähiger
 Industriestaat für international agierende Unternehmen auf diese Weise attraktiver
 wird. Gerade dann, wenn Unternehmen innerhalb eines Landes aufgrund der qualitativen
 bzw. modernen Infrastruktur, einem schlanken und bürokratiearmen Staat, gut
 ausgebildeten Fachkräften sowie einem gut aufgestellten Forschungs- und
 Innovationssystem Investitionen tätigen, beteiligen sie sich maßgeblich an dem
 (ökonomischen) Erfolg dieses Landes, indem sie kumuliert für Wachstum sorgen. Für uns
 ist an dieser Stelle eines klar: Dauerhaft bestehende wirtschaftsförderliche
 Rahmenbedingungen können nicht durch Subventionen, sondern insbesondere durch
 Investitionen des Staates in adäquate Strukturen hervorgerufen werden.   

 Aus einer jüngsten Pressemitteilung des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo-
 Institut) geht hervor, dass sich Deutschland bei der gegenwärtigen
 Standortattraktivität für national agierende Firmen lediglich im Mittelfeld Europas
 befindet. In Deutschland bewerten die durch das ifo-Institut befragten
 Wirtschaftsexperten die Standortattraktivität mit 61,3 von insgesamt 100 Punkten –
 darüber hinaus gaben die Befragten weiterhin an, dass der Standort Deutschland
 insbesondere in den letzten zehn Jahren stark an Attraktivität verloren hat. 48
 Prozent dieser erwarten in den nächsten zehn Jahren eine weitere Verschlechterung.

 Wir Junge Liberale Unterfranken positionieren uns klar für eine Priorisierung solcher
 Maßnahmen, welche langfristig und nachhaltig dazu verhelfen, den Wirtschaftsstandort
 Deutschland sowohl für Unternehmen als auch für Fachkräfte attraktiv auszugestalten.
 Dazu fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf die folgenden Schlüsselkomponenten
 eines attraktiven Wirtschaftsstandorts zu konzentrieren:

  •  Bürokratie effektiv für Unternehmen abbauen: Bürokratische Hürden sorgen noch
     immer für eklatant hohe Kosten in Unternehmen. In den letzten Monaten wurden
     einige Anstrengungen durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unternommen,
     sodass der Bürokratiekostenindex so stark wie seit einigen Jahren nicht mehr
     gesunken ist. Trotzdem müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um
     Bürokratie effektiv abzubauen. Auf diese Weise ist es Unternehmen möglich,
     Kosten zu erhöhen, sodass ihnen schließlich mehr Kapital für notwendige
     Investitionen zur Verfügung steht. Nicht selten kommt es vor, dass als
     Hauptgrund für die Verausgabung von Subventionen an kleine und mittlere
     Unternehmen (KMU) eine zu starke Regulierung sowie die damit verbundenen Kosten
     angeführt werden.
     Die Anstrengungen des Bürokratieabbaus dürfen sich nicht nur
     lediglich auf nationaler Ebene austragen, sondern müssen auch auf der Ebene der
     Europäischen Union Einzug finden. Schließlich lassen sich 57 Prozent der
     bürokratischen Hürden auf die EU zurückführen.
  •  Die Digitalisierung weiter voranbringen: Die Digitalisierung setzt nicht nur die
     Arbeit mit digitalen Endgeräten Diese bieten den Grundstock für den Vorteil, der
     sich aus der Vernetzung dieser Endgeräte ergibt: ein effizientes Arbeiten in
     Form definierter Prozesse (operatives und strategisches Prozessmanagement). Dies
     bedeutet, dass es also der Anspruch sein muss, auch in Bezug auf den genannten
     Bürokratieabbau, die analog vorhandenen Prozesse digital abzubilden – jedoch
     transparenter, verständlicher und effizienter. Digitalisierung muss sich in
     nahezu allen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen
     etablieren, insbesondere in öffentlichen Institutionen, der öffentlichen
     Verwaltung und der Bildung. Durch eine solche digitale Infrastruktur ist der
     Standort für Unternehmen attraktiver, da auf diese Weise nicht nur in der Regel
     ein spürbarer Abbau des Bürokratiewesens erfolgt, sondern auch unkomplizierte
     sowie zeiteinsparende Prozesse
     umgesetzt werden, die dazu verhelfen, die Warte-
     und Bearbeitungszeiten in den für Unternehmen relevanten Angelegenheiten
     signifikant zu verringern. Effizienzsteigernde Konzepte der Digitalisierung, wie
     etwa der „Once-Only“-Ansatz, oder die Integration innovativer Technologien,
     beispielsweise der Künstlichen Intelligenz als Unterstützung für
     Verwaltungsmitarbeiter und andere Arbeitnehmer, befürworten wir ausdrücklich.
     Auch diese Technologien tragen durch ihre Funktionsmöglichkeiten zu einem
     breiten Spektrum an Einsatzmöglichkeiten bei. Als exemplarisches Beispiel zu
     nennen sind „Conversational Agents“ (Chatbots), die das Potenzial besitzen,
     inhaltsspezifische Sachfragen und weitere Anliegen ihrer jeweiligen Nutzer zu
     lösen.
  •  Mehr Mut im Bildungssystem wagen: Bildung ist nicht nur unter den aktuellen
     Maßstäben von enormer Bedeutung, sondern wird auch in der Zukunft einer der
     wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen sein. Aus diesem Grund ist es
     essenziell, das Bildungssystem an die globalen und zukunftsweisenden Trends
     anzupassen. Das Startchancen-Programm des Bundesministeriums für Bildung und
     Forschung (BMBF) ist ein wichtiger und richtiger erster Schritt, um im
     speziellen Schulen in strukturell schwachen Regionen gezielt zu unterstützen.
     Das Bildungssystem hat jedoch neben zu tätigenden Investitionen in modernere und
     funktionale Bildungseinrichtungen
     weitere Facetten, die politisch zu
     berücksichtigen sind. So muss es eine hohe Priorität für die Bundesländer
     darstellen, auch die Lerninhalte entsprechend der zukünftigen Anforderungen der
     Unternehmen in den Lehrplan zu integrieren
    . Die Schule darf nicht mehr ein Ort
     sein, der das Desinteresse junger Menschen erwachsen lässt, weil sie mit
     Lerninhalten konfrontiert werden, die in Bezug auf wichtige Anforderungen für
     die Zukunft keine Relevanz für die Schüler aufweisen. Statt des monotonen und
     einfältigen Auswendiglernens unterrichtsrelevanter Inhalte müssen in Zukunft
     verstärkt Kompetenzen, wie etwa strukturierte Problemlösung, vermittelt werden –
     diese sind für Unternehmen heutzutage maßgeblich. Darüber hinaus ist es wichtig,
     den Schülern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Lerninhalte, orientiert anhand
     ihrer individuellen Stärken und Interessen, einzuräumen. Überdies muss auch die
     Gestaltung der Unterrichtszeit an die wissenschaftlichen Erkenntnisse über diese
     angeglichen werden. Eine zunehmende Arbeit in einem digitalisierten Umfeld,
     Technologien wie Virtual oder Augmented Reality, welche als Erweiterung für die
     Schüler verwendet werden können und ein größerer Fokus auf gruppengeprägtes
     Zusammenarbeiten sind zielführend, wenn es um die Bildung der Zukunft geht. Hier
     dürfen wir für Unternehmen nicht unattraktiv werden!
  •  Attraktives Land für Fachkräfte: Die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten
     Fachkräften stellt für Unternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren dar.
     Seit Jahren befindet sich Deutschland in einem Zustand des Fachkräftemangels.
     Hier sehen wir zwei Säulen: Einerseits muss der Fachkräftemangel durch eine
     funktionierende Einwanderungs- und Integrationspolitik in den Arbeitsmarkt
     bekämpft werden. Durch bereits vergangene Maßnahmen wie das
     Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder die Bezahlkarte für Asylbewerber wurden hier
     bereits die ersten wichtigen Schritte getätigt. Weiter müssen Maßnahmen
     ergriffen werden, die dazu führen, dass die Rahmenbedingungen für zugewanderte
     Arbeitskräfte
     dauerhaft angepasst sind. Dazu zählen etwa das Erlernen der
     deutschen Sprache oder Bruch sog. „Parallelgesellschaften“. Die zweite Säule
     besteht aus der Mobilisierung der Menschen, welche ohne einen Abschluss die
     Schule verlassen
    . Laut dem Nationalen Bildungsbericht ist Deutschland auf dem
     viertletzten Platz innerhalb der EU, wenn es um die Betrachtung der Zahl an
     jungen Menschen geht, die ohne einen Abschluss die Schule abbrechen. Seit etwa
     zehn Jahren ist die Zahl dieser Menschen unverändert hoch. Es muss gelingen,
     diese Defizite verlässlich abzubauen, indem die Ursachen strukturiert
     herausgearbeitet werden müssen. Zunächst einmal führt die „Abschirmung“ der
     Bundesländer
     dazu, dass die betroffenen Menschen aus dem System fallen.
     Lediglich drei der sechzehn Bundesländer – Bayern, Hamburg und Bremen – leiten
     ihre Daten über Schulabbrecher an die Bundesagentur für Arbeit
     Deren Mitarbeiter
     können dann zeitnah eingreifen und sich um eine Weiterqualifizierung oder
     Vermittlung in einen Ausbildungsberuf kümmern. Daher setzen wir uns zunächst
     dafür ein, dass alle Bundesländer die Daten der Schulabbrecher an die
     Bundesagentur für Arbeit weiterleiten, um Unterstützung in der Mobilisierung
     dieser für weitere Maßnahmen zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, weitere
     Ursachen zu analysieren
    , um geeignete Lösungswege für diejenigen Menschen
     heranziehen zu können, die ohne einen Abschluss die Schule verlassen.  
  •  Energiesicherheit zu niedrigeren Preisen: Die Abhängigkeit in Bezug auf
     russische Gasimporte (bzw. im generellen auf fossile Brennstoffe) durch
     Deutschland hat eine lange Zeit für niedrige Energiepreise gesorgt. Noch im Jahr
     2020 hat Deutschland 65,2% aller Erdgasimporte durch Russland erhalten. Seit
     Mitte 2021 erlebt jedoch vor allem die energieintensive Industrie innerhalb
     Deutschlands volatile Preise für Energie. Diese Unsicherheit in der Frage
     günstigerer Preise für Energie führt zu einer Abwanderung deutscher Unternehmen
     in solche Länder, die nun durch günstigere Energiepreise attraktiver werden.
     Besonders betroffen sind Autozulieferer, die ihre Produktion in Deutschland
     auflösen und neue Werke im Süden der USA eröffnen. Auch laut
     Experteneinschätzungen des ifo-Instituts wird die Energiesicherheit in Zukunft
     weiterhin einen eklatanten Einfluss auf die Standortentscheidungen von
     Unternehmen nehmen. Es muss also eine hohe Priorität der deutschen
     Bundesregierung sein, für eine Erweiterung des Energieangebots zu sorgen, um
     langfristig die Kosten zu senken. Dazu ist es zunächst wichtig, weiterhin für
     einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sorgen. Um dies zu erreichen,
     sollen weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt Dies gilt
     nicht nur für Deutschland, sondern auch die Mitgliedsstaaten auf der Ebene der
     Europäischen Union (EU). Wir fordern, dass sich Deutschland verstärkt für
     kooperative Projekte zwischen Mitgliedsstaaten für den Ausbau Erneuerbarer
     Energien
     einsetzt. Aktuell besteht laut dem Statistischen Bundesamt auch
     innerhalb der EU eine Energieabhängigkeit von 63%, während der Anteil
     Erneuerbarer Energien lediglich 23% beträgt. Dieser muss weiter ausgebaut
     werden. Darüber hinaus befürworten wir bilaterale Freihandelsabkommen zwischen
     Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Ländern außerhalb dieser, mit dem
     Ziel, günstigere Energieimporte durch wechselseitige Export-Import-Verhältnisse
     zu erreichen.
  1.  Aktuelle Subventionierungen endlich konsequent abbauen

 Blickt man auf die Entwicklung der Höhe der Subventionen, welche durch den Bund
 gezahlt werden, so stellt man fest, dass das Subventionsvolumen massiv gestiegen ist.
 Während 2021 die Höhe der gesamten Subventionen, welche sich durch die Addition aus
 direkten Finanzhilfen und indirekten Steuervergünstigungen ergeben, 37,9 Milliarden
 Euro betrug, steigt die Summe auf 67,1 Milliarden Euro in diesem Jahr. Diese Erhöhung
 der Förderungen um 29,2 Milliarden Euro beruht vor allem auf einem Aufwuchs bei den
 Finanzhilfen des Bundes. 

 Die Ampel-Koalition hat zu Beginn ihrer Amtszeit gefordert, Subventionen in Form von
 Steuervergünstigungen zurückzunehmen. Jedoch wirft der Bundesrechnungshof der
 Bundesregierung vor, an ineffizienten Steuervergünstigungen festzuhalten und
 bestehende Erkenntnisse über diese unzureichend zu berücksichtigen.

 Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten einen nicht eingeleiteten Abbau von
 Subventionen sowie eine weitere Erhöhung staatlicher Subventionierungen aus
 ökonomischer Perspektive als nicht effizient
, da sie unterschiedliche negative
 Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung haben können. Zu den
 makroökonomisch virulentesten Wirkungen gehören beispielsweise:

  •  Eine ggf. starke Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb eines Marktes durch die
     einseitige Subventionierung ineffizient und nicht renditeorientiert
     wirtschaftender Unternehmen. Aus mittel- bis langfristiger Sicht hat dies Folgen
     für die unmittelbaren Wettbewerber des jeweiligen Marktes, die unter Umständen
     von größeren Unternehmen, welche die ausgeschütteten Finanzhilfen durch den
     Staat erhalten haben, von dem Markt gedrängt werden. Das für diesen Zeitraum
     potenzielle entstehende Wirtschaftswachstum, welches sich durch eine höhere
     prozentuale Rate des Bruttoinlandprodukts ausweist, lässt sich zumeist jedoch
     lediglich auf die Förderung des Staates zurückführen, nicht jedoch auf
     wachstumsfördernde Aktivitäten Unternehmen selbst.
  •  Der unter Umständen verstärkte Fachkräftemangel, von dem primär der deutsche
     Mittelstand betroffen ist. In Fällen aufkommender Unternehmensansiedlungen, die
     durch staatliche Förderungen induziert sind, wie etwa das Beispiel der Intel-
     Subventionierungen illustriert, werden zunächst Arbeitsplätze geschaffen. Da es
     sich bei subventionierten Unternehmen jedoch zumeist um internationale Konzerne
     handelt, verfügen diese in Relation zu mittelständischen Unternehmen über
     signifikant mehr (monetäre) Ressourcen, welche ihnen dazu verhelfen,
     Arbeitnehmer zu rekrutieren. In der Vergangenheit hat sich der Effekt, dass
     einige Arbeitnehmer in mittelständischen Unternehmen abgeworben wurden, des
     Öfteren bestätigt. Dies hat für den ohnehin beschädigten Mittelstand schwere
     personalwirtschaftliche Konsequenzen, die nur schwer abzufedern sind.
  •  Das Verdecken unattraktiver Standortbedingungen für Unternehmen. Um im
     internationalen Wettbewerb gut bestehen zu können, sind Standortfaktoren wie ein
     geringer Bürokratiekostenindex, eine geringe (effektive) Unternehmensbesteuerung
     und auch günstige Energiekosten für den Wertschöpfungsprozess unerlässlich und
     maßgebliches Entscheidungskriterium für international operierende Unternehmen.
     Siedeln sich diese jedoch nur dann in Deutschland an, wenn sie eine staatliche
     Unterstützungszahlung erhalten, so kaschiert diese lediglich die unattraktiven
     Standortfaktoren. Dieser Teil des Haushalts fehlt dem Staat, attraktive
     Standortbedingungen zu schaffen.

 Aufgrund der zuvor genannten möglichen Auswirkungen sprechen wir uns klar dafür aus,
 das mögliche Einsparungspotenzial, welches bereits in einigen Berichten ausgezeichnet
 worden ist, durch den konsequenten Abbau ineffizienter Subventionierungen zu
 entfalten.

 Subventionen müssen als eine staatliche Intervention begriffen werden, die in einigen
 wenigen Fällen ökonomisch sinnvoll ist.

  1.  Wie der Subventionsabbau bestmöglich gelingen kann

 Der Abbau von Subventionen muss überlegt ablaufen, denn insbesondere im Falle von
 indirekten Steuervergünstigungen stellen sich möglicherweise Gewöhnungseffekte bei
 den Empfängern dieser ein. Zumeist verschwindet nach längerer Anwendung das
 Bewusstsein darüber, weshalb die Förderzahlung durch den Bund gewährt worden ist.

 Für uns Junge Liberale Unterfranken ist daher eines klar: Es darf nach unserer
 Analyse nicht zu Dauersubventionierungen kommen – diese lehnen wir strikt ab.
 Sie
 belasten den Bundeshaushalt aus langfristiger Perspektive enorm und lassen eine
 kumulierte finanzielle Summe entstehen, welche nach Prioritäten hätte verausgabt
 werden können, um auf diese Weise für bessere Standort- und Rahmenbedingungen zu
 sorgen.

 Stattdessen muss ein Subventionsabbau schon zu Beginn einer Subventionierung klar
 kommuniziert werden. Wir fordern daher für den verlässlichen und zugleich stringenten
 Abbau von Subventionen:

  •  Eine klare und möglichst genaue Angabe über den befristeten Förderungszeitraum
     schon zu Beginn einer Subventionierung. Eine pauschale zeitliche Höchstgrenze
     für die Kontinuität von Förderzahlungen lehnen wir an dieser Stelle jedoch
     entschieden ab, da in der Regel die jeweilige Subventionszahlung in einen
     unterschiedlichen Kontext einzuordnen ist. Eine verlässliche Angabe über die
     Dauer der jeweiligen Subvention ist jedoch aus Gründen der Planungssicherheit
     (insbesondere für Unternehmen) essenziell.
  •  Eine kontinuierliche Evaluierung hinsichtlich des zu Beginn angegebenen
     Förderungszeitraums, sodass im Falle möglicher Anpassungen des zeitlichen
     Rahmens der Subvention diese frühzeitig erfolgen können.
  •  Grundsätzlich eine mehrstufig ablaufende prozentuale Degression. Ein Abbau darf
     nicht in Form eines 100-prozentigen Abbaus erfolgen. An dieser Stelle gilt dies
     explizit zu nennen, da laut dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung für
     einige Subventionierungen keine Degression angesetzt ist. An dieser Stelle
     betonen wir die Wichtigkeit des degressiven Abbaus, der auch in den
     subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung Einzug erhalten hat.

 Verantwortungsvoller Umgang mit Subventionen – Ursachenbekämpfung statt finanzieller
 Betäubung!  

 Eine Subvention kann und darf niemals eine dauerhafte Lösung darstellen. In aller
 Regel existieren unterschiedliche Gründe, weshalb eine Subventionierung herangezogen
 wird. Bei dem Beschluss einer Subventionsmaßnahme soll die Evaluierung nicht nur
 lediglich die Fragestellung abdecken, ob und inwiefern ihre Ausgestaltung zu dem
 Erreichen des Ziels beiträgt, sondern daneben auch, welche Ursachen zugrunde liegen,
 sodass ein objektiver Grund für das Gewähren einer Subventionierung vorliegt. Bei
 Empfängern einer Subventionierung stellt sich nach einer längeren Fortdauer dieser
 ein Gewöhnungseffekt ein. Die Bundesregierung darf das Fortsetzen der
 Subventionszahlungen nicht auf Dauer gewährleisten, sodass es notwendig ist, neben
 einer Wirkungsanalyse der Subventionsmaßnahme ebenso zu evaluieren, welche zugrunde
 liegenden Problemfelder zu der Subvention geführt haben. Im nächsten Schritt müssen
 auf die Ergebnisse der Problemanalyse abgestimmte und zielgerichtete Maßnahmen
 ergriffen werden, um politisch eine nachhaltige Grundlage dafür schaffen zu können,
 die Subventionierungen degressiv abbauen zu können.
 So werden einige Subventionen
 durch Umstände, welche durch politische Handlungen angepasst werden können, wie
 beispielsweise durch einen zu hohen Grad an Bürokratie oder durch zu intransparente
 bzw. komplizierte Regularien, begründet, welche bei den Empfängern hohe Kosten für
 deren (monetäre) Ressourcen verursachen. Jedoch stellt die Bereitstellung von
 Steuergeldern niemals eine permanente Lösung dar – stattdessen muss es also darum
 gehen, die Rahmenbedingungen langfristig und dauerhaft anzupassen, indem etwa
 entsprechende Regulierungen vereinfacht oder Bürokratie gezielt in den entsprechenden
 Bereichen abgebaut wird.

  1.  Evaluation der Subventionen – Aus den Erfahrungen lernen     

 In dem Subventionsbericht der Bundesregierung spielt die Evaluation der Subventionen
 eine wichtige Rolle. Dabei befürworten wir klar die hervorgehobene Wichtigkeit der
 von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebten
 wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Untersuchung wirtschaftspolitischer
 Maßnahmen sowie Förderungen. Schließlich können Evaluationen die nach dem
 Haushaltsrecht vorgesehene Erfolgskontrolle validieren und die Planung sowie
 Steuerung von Förderinstrumenten unterstützen. Wir begrüßen es daher sehr, dass das
 BMWK darüber hinaus institutionelles Mitglied der Gesellschaft für Evaluation
 (DeGEval) ist.

 Zentral für die genannte Erfolgskontrolle sind drei unterschiedliche Dimensionen, die
 es zu betrachten gilt: die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungs- und
 Wirtschaftlichkeitskontrolle einer ökonomischen Maßnahme.

 Wir Junge Liberale Unterfranken erachten die Signifikanz einer regelmäßig erfolgenden
 Evaluierung der Subventionierungen bzw. Förderungsprogrammen als sehr hoch an, sehen
 jedoch auch in diesem Bereich Optimierungspotenzial. Dieses kann sich wie folgt
 weiter entfalten:  

  •  Aus Gründen der Transparenz fordern wir das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
     dazu auf, die Evaluationsergebnisse der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
     zentral zur Verfügung zu stellen.
     Dadurch sollen die Evaluierungsergebnisse der
     Subventionsmaßnahmen transparent und digital zur Verfügung stehen, sodass jeder
     Bürger nachvollziehen kann, inwiefern die Subventionierungen des Bundes
     effizient und wirksam ausgestaltet sind. Bislang stehen sie zwar online zur
     Verfügung, jedoch lediglich auf der jeweiligen Website des Instituts, welches
     die Evaluierung durchgeführt hat. Da hier unterschiedliche Institute für diese
     Rolle vorgesehen sind, führt dies rasch zu einem hohen Maß an Intransparenz.
  •  Weiterhin fordern wir einen Prozess zunehmender Vereinheitlichung in Bezug auf
     die Evaluierung der Subventionierungen. 
    Der 29. Subventionsbericht der
     Bundesregierung stellt zu jeder Subvention, welcher er als solche definiert, ein
     Subventionskennblatt zur Verfügung. Es fällt auf, dass Evaluierungen sehr
     ungleichmäßig veranlasst wurden und werden. Aus diesem Grund fordern wir, dass
     zu jeder Subventionierung mindestens eine Evaluierung durchgeführt werden muss.
     Sofern eine Subventionierung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben soll
     oder keine zeitliche Befristung zu Beginn dieser vorliegt, soll alle zwei Jahre
     eine Evaluierung durchgeführt werden. 
    Auf diese Weise wird nicht nur lediglich
     die direkte Wirkung der Subvention analysiert, sondern auch ggf. auftretende
     Sekundäreffekte, die auf diese zurückzuführen sind.
  •  Geht aus einer durchgeführten Evaluierung hervor, dass die Ausgestaltung der
     Subventionierungsmaßnahme anzupassen ist, um dessen Wirksamkeit zu erhöhen, so
     soll diese Handlungsempfehlung möglichst rasch umgesetzt werden. 
     
  •  Es muss zu jedem Programm eine Evaluation durch eine externe Institution
     gewährleistet sein. 
    Während einige Subventionierungen durch unterschiedliche
     externe Institute analysiert bzw. evaluiert wurden, so sind für andere wiederum
     lediglich interne Evaluierungen vorgesehen. Auch für solche
     Subventionsmaßnahmen, welche in zu geringer Anzahl beansprucht worden sind, gilt
     es, eine externe Evaluierung anfertigen zu lassen, um nachvollziehen zu können,
     weshalb sie erfolglos geblieben ist.
  •  In Zukunft sollen im Zuge der Evaluierung mögliche Zielkonflikte ebenso
     dargestellt und erläutert werden, die ggf.
     durch eine Subventionierung
     auftreten.    
  1.  Subventionsbremse – ein verlässliches Konzept zur Eindämmung von Förderungen

 Das dauerhafte Ziel einer effizienten und funktionierenden Marktwirtschaft sollte es
 sein, Subventionierungen möglichst zu vermeiden. Damit dies auf einer verlässlichen
 und auch für die Bundesregierung verbindlichen Grundlage geschieht, benötigt es ein
 Konzept, welches das monetäre Volumen von Subventionen begrenzt.

 Wir Junge Liberale Unterfranken fordern folglich das Konzept der Subventionsbremse
 für den Bundeshaushalt. Das von uns geforderte Instrument soll die folgenden
 Eigenschaften aufweisen:

  •  Zunächst benötigt es für eine effektiv ausgestaltete Subventionsbremse eine
     Bemessungsgrundlage. Für eine solche Bemessungsgrundlage muss zunächst ein
     eigenes Konto des Bundes geschaffen werden, von dem lediglich die Finanzhilfen
     bzw. Förderungen verausgabt werden. Auf diese Weise lässt sich der getätigte
     Geldtransfer eindeutig quantifizieren und bemessen.
  • Darüber hinaus muss das Ziel des Konzepts im Vorhinein konkret definiert werden,
     um den Wirkungsmechanismus auf die Zielerreichung abstimmen zu können. Eine
     Subventionsbremse in unserem Sinne soll zukünftige Subventionen nicht
     zwangsläufig vermeiden, jedoch:
    •  Die Höhe des monetären Subventions- bzw. Fördervolumens nicht in einem
       unverhältnismäßigen Ausmaß steigen lassen, da in die Zukunft ausgerichtete
       öffentliche Investitionen essenziell für eine moderne Infrastruktur und die
       Entwicklung der Volkswirtschaft sind.   
    •  Den Abbau ineffizienter bzw. unwirksamer Subventionen durch regelmäßige
       Evaluierungen degressiv vorantreiben.
    •  Die quantitative Anzahl von Subventions- und Förderprogrammen auf die für
       den Bund wichtigsten Anliegen und Interessen möglichst auf dem gleichen
       Niveau belassen, sodass stets ein Überblick darüber besteht.
  • Basierend auf den zuvor erörterten Zielvorstellungen der Subventionsbremse soll
     diese aus mehreren Komponenten bestehen:
    •  Volumenregulator: Der Volumenregulator soll zunächst eine geeignete Höhe
       der insgesamt verausgabten Subventions- bzw. Fördergelder identifizieren
       und verbindlich vorgeben. Danach erachten wir es als sinnvoll, wenn als
       Indikator der prozentuale Anteil der Subventionierungen an dem Haushalt,
       mit dem Ausgaben und Investitionen getätigt werden können, herangezogen
       wird.  
    •  Investitionskopplung: Die Investitionskopplung soll im Falle neuer
       Subventionierungen sicherstellen, dass zuvor zukunftsorientierte
       Staatsausgaben getätigt worden sind. Dazu sollen im Speziellen diejenigen
       Ausgaben, welche einen Nutzen für die Zukunft aufweisen, etwa für Bildungs-
       , Infrastruktur- oder Forschungsinvestitionen, kumuliert ermittelt werden.
       Als Indikator soll eine Investitionsquote herangezogen werden, die ein
       Mindestmaß an getätigten Investitionen diagnostizieren muss. Nur dann, wenn
       diese prozentuale Mindestinvestitionssumme, gemessen am Bundeshaushalt,
       erreicht wird, dürfen Subventionen im Sinne des Volumenregulators getätigt
       werden.
    •  Rezessionsstimulus: Im Falle einer wirtschaftlichen Krise, wie etwa die
       Corona-Pandemie, soll es dem Staat ermöglicht werden, Förderungen, etwa im
       Rahmen von Konjunkturpaketen, in begrenztem Maße zur Verfügung zu stellen.
       Diese sollten jedoch kurzfristig ausschließlich dem Ziel dienen, die
       wirtschaftliche Entwicklung zu einem Aufschwung zu verhelfen (Stimulus).
       Daher sollte der Rezessionsstimulus nur im Falle einer wirtschaftlichen
       Rezession greifen und für solche Maßnahmen genutzt werden, welche möglichst
       breite Entlastungen für die Gesellschaft bedeuten, jedoch nicht unter das
       unwirksame „Gießkannen“-Prinzip zu verbuchen sind. Hier sehen wir
       beispielsweise breit angelegte Steuersenkungen als wirksames Mittel an.
  •  Die Subventionsbremse soll überdies dazu führen, dass sich die Bundesregierung
     nicht nur lediglich auf Subventionierungen verlässt, sondern darin bemüht ist,
     die dahinter liegenden Ursachen möglichst weitestgehend zu beheben. Daher
     besteht durch die Subventionsbremse eine zunächst standardisierte Frist in Höhe
     von 4 Jahren
    , in denen die jeweilige Subvention ohne Verringerung verausgabt
     werden darf. Nach diesen vier Jahren muss dann der degressive Abbau der
     Subventionsmaßnahme beginnen, sofern kein außerordentlicher Grund vorliegt, der
     für eine weitere, jedoch befristete und unveränderte Zahlung der
     Subventionierung spricht. Während dieser Frist sollte die Bundesregierung daran
     interessiert sein, eine dauerhafte Lösung als Reaktion auf die Ursachen zu
     eruieren, um den Fall einer dauerhaften Subvention abzuwenden.  
  1.  Föderalismus – nicht „Förderalismus“

 Deutschland ist durch ein föderales System gekennzeichnet, im Rahmen dessen die
 einzelnen Bundesländer über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit
 verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit, dem Bund, zusammengeschlossen
 sind. Aus dem Föderalismus heraus leitet sich ebenso eine föderale Finanzbeziehung
 ab, sodass Bund, Länder und Kommunen unterschiedliche Aufgaben übernehmen, die durch
 den jeweiligen Akteur zu finanzieren sind.

 Jedoch lässt sich aktuell eine Entwicklung beobachten, die nicht nur Ökonomen,
 sondern auch Verfassungsrechtler kritisch bewerten: Der Bund fördert zunehmend
 kleinteiliger einige kommunale Projekte, obwohl er im Sinne des föderalen Systems
 nicht für kommunale Angelegenheiten zuständig ist. Da Kommunen
 staatsorganisationsrechtlich Teile der Bundesländer sind, regeln Letztere das
 kommunale Haushaltsrecht und tragen die Verantwortung für eine aufgabengerechte
 Finanzausstattung ihrer Kommunen. Laut Bundeshaushaltsordnung und resultierend aus
 einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1967 darf das Geld des Bundes nur dann
 an Kommunen adressiert werden, wenn der Bund ein erhebliches Interesse daran hat, das
 ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
 Aktuell fördert der Bund laut der Förderdatenbank des Bundesministeriums für
 Wirtschaft und Klimawandel (BMWK) 106 Programme, mit denen der Bund – anstelle der
 zuständigen Bundesländer – direkt Projekte in den Kommunen fördert.

 Vor dem geschilderten Hintergrund sowie dem Anliegen wirkungsorientierter und
 effizient eingesetzter Haushaltsausgaben, welches wir Junge Liberalen Unterfranken
 verfolgen, stellen wir die folgenden Forderungen auf:

 1. Das monetäre Fördervolumen des Bundes an Kommunen für deren Projekte muss wieder
 gesenkt und möglichst auf ein adäquates Minimum reduziert werden.  

 Der Bund soll die Förderungen, die durch ihn an Kommunen fließen, perspektivisch
 eklatant senken. Wir lehnen monetäre Förderungen des Bundes in dieser Größenordnung,
 wie sie aktuell erfolgt, ab. Dies gilt insbesondere für Förderprogramme, welche in
 keiner Weise in die Zuständigkeit des Bundes einzuordnen sind. Ein Beispiel hierfür
 stellt das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
 Jugend und Kultur“, welches sich unter anderem auf Kultur spezialisiert – einen
 Bereich, der der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes obliegt. Gleichzeitig
 erkennen wir an, dass der Bund weiterhin Kommunen Fördergelder bereitstellen können
 soll. Diese müssen jedoch in einem solchen Maße verausgabt werden, wie es das
 Grundgesetz zulässt und eine unmittelbare Relevanz für den Bund dazu aufweisen.  

 2. Die Zuständigkeiten des Bundes sowie der Länder (und Kommunen) müssen im Falle des
 föderalen Finanzierungssystems wieder in den Vordergrund gerückt werden.

 Gemäß Art. 104a GG tragen Bund und Länder gesondert die Ausgaben, „die sich aus der
 Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben […]“. Daneben gestattet es jedoch Art. 104b Abs. 1
 GG dem Bund, „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“,
 „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ oder „zur
 Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ den Bundesländern Finanzhilfen für
 „besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden“ zu gewähren.

 Wir Junge Liberale Unterfranken erkennen jedoch nicht bei allen verausgabten
 Finanzhilfen des Bundes eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, sodass wir
 fordern, zukünftige Förderprogramme im Speziellen in ihrer Bedeutung für den Bund zu
 analysieren.   

 3. Die Bundesregierung muss jederzeit einen umfassenden Überblick über die
 Förderprogramme für kommunale Programme haben.

 Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet
 einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen
 Union. Ausgenommen sind jedoch Programme von Kommunen, privaten Stiftungen und
 anderen privaten Trägern. Zum 01. März dieses Jahres gab es demnach rund 2.400
 Beiträge – jedoch kann keine Auskunft über das Fördervolumen aller Fördermaßnahmen
 aller Ressorts gegeben werden.

 Das muss sich nach unserer Einschätzung ändern. Nur dann, wenn eine jederzeit
 aktualisierte, vollständige Übersicht aller Projekttitel durch die jeweiligen
 Ressorts sowie die jeweilige Fördersumme verfügbar ist, gelingt es, nachhaltige
 Haushaltspolitik umzusetzen und dauerhaft verankern zu können, indem Voraussetzungen
 für das Setzen von Prioritäten etabliert werden.

 Folglich fordern wir, dass:

  •  Die Bundesregierung in jedem Haushaltsjahr über eine ressortübergreifende
     Auflistung aller kommunaler Programmtitel verfügt, die außerdem die verausgabten
     Förderungen jedes Projekts im Rahmen dieser Programme aufführt.
  •  Eine regelmäßige Zusammenkunft aller Ressorts eingerichtet wird, sodass die
     gemeinsame Planung kommunaler Förderprojekte aufeinander abgestimmt werden kann.
     Auf diese Weise sollen Möglichkeiten für Synergien und Chancen auf ein
     gemeinsames, sparsames Management geschaffen werden.

 4. Für die finanzielle Förderung kommunaler Projekttitel durch den Bund soll in
 Zukunft ausführlich begründet werden, inwiefern diese Förderung für den Bund eine
 hinreichende Relevanz aufweist.

 5. Sofern es zu einer Förderung eines kommunalen Fördertitels kommt, muss die
 Förderrichtlinie möglichst Bürokratie-vermeidend ausgestaltet sein, sodass es nicht
 zu zusätzlichen Kosten kommt, wenn eine Förderung beantragt wird.

  In der Vergangenheit haben sich einige Förderrichtlinien als sehr komplex erwiesen,
 sodass viele Kommunen die Beantragung, die Abwicklung sowie das Nachweis- und
 Prüfverfahren nicht selbstständig nicht schultern konnten. Als exemplarisches
 Beispiel kann hier der Breitbandausbau angeführt werden, dessen Förderanforderungen
 des Bundes einige Kommunen dazu zwang, externe Berater zu konsultieren, um Zugriff
 auf die Förderung zu erhalten.

 Auch hier setzen wir auf möglichst wenig Bürokratieaufwand, der sich aus einer
 Förderrichtlinie ergibt. Die Priorität des Bundes muss es sein, die Förderung auf
 eine solche Weise auszugestalten, dass die Kommunen auf transparente und
 verständliche Weise einen Förderantrag stellen können, ohne zusätzliche Kosten für
 Beratungsdienstleistungen aufwenden zu müssen.

  1.  Klarer Unterschied: Investitionen und Subventionen des Bundes 

 Politisch wie auch wissenschaftlich besteht Konsens darüber, dass ein signifikanter
 Investitionsbedarf in Deutschland besteht – dies gilt insbesondere für öffentliche
 Investitionen. Jedoch muss an dieser Stelle klar erwähnt sein, dass diese Entwicklung
 nicht auf die in dem Grundgesetz in Art. 109 verankerte Schuldenbremse zurückzuführen
 ist. Auch wissenschaftliche Studien und neue Evidenzen geben keinen Anlass zu dieser
 Annahme.

 Zuletzt erschien eine neue gemeinsame Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
 (IW) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), welche einen
 öffentlichen Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren
 diagnostiziert, um die öffentliche Infrastruktur in vielen Teilen zu erneuern.
 Investitionen sind insbesondere für die Zukunft von hoher Bedeutung – schließlich
 fließen heute Investitionen in die Rahmenbedingungen von morgen. So hat das Zentrum
 für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den Bundeshaushalt 2023 eine
 Zukunftsquote im Gesamthaushalt von 20,0 Prozent berechnet. Dies bedeutet, dass
 lediglich 20% des Gesamthaushalts für Zukunftsausgaben eingesetzt werden. Dabei ist
 es die Zukunftsquote, die die Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts analysiert,
 indem sie den Anteil der zukunftsorientierten Staatsausgaben relativ zu den
 Gesamtausgaben abbildet.

 Wir Junge Liberale Unterfranken betonen die Wichtigkeit öffentlicher Investitionen
 mit Blick auf das mittel- bis langfristige Wirtschaftswachstum und fordern daher in
 Bezug auf Investitionen und Subventionen:

  •  Die klare Priorisierung, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.
  •  Eine klare Kopplung von Subventionen und Investitionen in Form der
     Investitionskopplung im Rahmen der Subventionsbremse.
  •  Die weitere und konsequente Einhaltung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse
     fungiert in erster Linie dazu, den Staat zu einer Priorisierung der staatlichen
     Ausgaben zu bewegen – dies ist für eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik
     von höchster Bedeutung. Darüber hinaus konstatieren einige wissenschaftliche
     Evidenzen eine negative Korrelation zwischen Wirtschaftswachstum und dem Grad
     der Verschuldung auf langfristige makroökonomische Sicht. Es ist also im Sinne
     langfristig solider Staatsfinanzen wichtig, die Schuldenbremse aufrecht zu
     erhalten.
  •  Das Einsparpotenzial, welches die hohe Anzahl an Subventionen durch den Bund
     bietet, zu nutzen. Zwar widerlegt eine veröffentlichte Studie, die durch die
     Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, dass die Schuldenbremse
     negative Effekte auf die Investitionstätigkeit hat, jedoch lassen sich durch
     potenzielle Einsparungen im Bereich der Subventionierungen große Summen
     generieren, die für andere Zwecke mit dringendem Investitionsbedarf genutzt
     werden können und sollen.    
  1.  Unsere Position gegenüber Agrarsubventionen des Bundes

 Landwirtschaftliche Betriebe können durch verschiedene Institutionen eine finanzielle
 Förderung erhalten. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt für den
 Bundeshaushalt dieses Jahres Subventionen von rund 2,36 Milliarden Euro für den
 Agrarbereich zur Verfügung. Knapp die Hälfte des Einkommens eines
 landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs in Deutschland besteht aus Subventionen.
 Dies verdeutlicht, dass Agrarsubventionen für die deutsche Landwirtschaft eine große
 Rolle spielen. Dementsprechend führten die geplanten Kürzungen der
 Agrarfördermaßnahmen vor allem im Dezember 2023 und Januar 2024 zu Protesten einiger
 landwirtschaftlicher Betriebe, die zeitweise den Verkehr lahmlegten.

 Subventionen sind in der Landwirtschaft ein zentraler Bestandteil. Diese monetären
 Unterstützungen an Landwirte sollen die hohen Herstellerkosten und strengere Auflagen
 und Standards der EU-Landwirtschaft ausgleichen, etwa in Bezug auf Umwelt-, Tier- und
 Verbraucherschutz. Ohne die hohen und kostenaufwendigen staatlichen Förderungen
 könnte die deutsche Landwirtschaft vor dem Hintergrund zumeist niedriger
 Weltmarktpreise nicht konkurrieren. Aufgrund dessen dienen die verausgabten
 Erhaltungssubventionen des Staates also als Einkommenssicherung der
 landwirtschaftlichen Betriebe.

 Die Agrarsubventionen setzen sich sowohl aus Finanzmitteln des Bundes als auch der
 Europäischen Union (EU-Agrarfonds) zusammen. Zuletzt standen jedoch die Kfz-
 Steuerbefreiung sowie die Agrardieselvergütung zur Debatte – so sollten beide
 Maßnahmen abgeschafft werden.

 Wir Junge Liberale Unterfranken sehen es als essenziell an, die Landwirtschaft aus
 der Subventionsabhängigkeit langfristig herauszuführen. Jedoch darf dies nicht
 unmittelbar erfolgen, sondern durch einen langfristig und inkrementell ablaufenden
 Abbau, sodass sich die Landwirtschaft ebenso schrittweise an diese Entwicklung
 anpassen kann. 
 

 Wir blicken kritisch auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union
 (EU). Diese wurde 1957 in den Römischen Verträgen beschlossen – zu einer Zeit, in der
 die prekäre Nahrungsmittelsituation noch sehr präsent in Europa war. Um eine
 allgemeine Versorgung bezahlbarer Lebensmittel sicherzustellen, versuchte die GAP,
 die Produktivität in der Landwirtschaft zu steigern. Sie besteht jedoch hauptsächlich
 aus Subventionen, die in großen Teilen wettbewerbsverzerrend wirken und große
 Agrarkonzerne häufig stärkere profitieren lassen als kleinere Landwirte, die jedoch
 primär die Zielgruppe darstellen. Insbesondere in Bezug auf
 Nahrungsmittelimportierende Entwicklungsländer wirken die exorbitant hohen
 Agrarsubventionen der Europäischen Union sehr schädlich, da sie primär die Einkommen
 einheimischer Landwirte senken. Sogar der Weltentwicklungsbericht aus dem Jahr 1986
 stellt bereits fest, dass ärmere Länder tendenziell das Gegenteil wohlhabender Länder
 praktizieren: sie erheben Steuern auf die heimische Landwirtschaft, fördern Importe
 und bremsen Exporte.

 Überdies muss geprüft werden, inwiefern Raum für den Abbau bzw. Mäßigung der strengen
 Regularien
 für Landwirte besteht. Die getätigten Subventionen dienen z. T. als
 Ausgleich für die im weltweiten Vergleich sehr hohen Standards der EU-Staaten in den
 Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz. Diese höheren Auflagen verteuern die
 Erzeugung von Lebensmitteln und führen dazu, dass die Weltmarktpreise für
 Agrarprodukte wie Fleisch oder Getreide in der Regel nicht ausreichen, um einen
 landwirtschaftlichen Betrieb in Deutschland wirtschaftlich zu führen.

  1.  Ineffiziente Subventionszuschüsse, die auf den Prüfstand müssen

 Aktuell werden viele Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen)
 verausgabt, die zu dem immens gestiegenen Subventionsvolumen geführt haben. In dem
 29. Subventionsbericht der Bundesregierung werden die Finanzhilfen und
 Steuervergünstigungen des Bundes mitsamt der jeweiligen Höhe angegeben.

 Deutschland wird zudem ein Unterinvestitionsproblem diagnostiziert, weshalb im Zuge
 der politischen Arbeit häufig die Schuldenbremse infrage gestellt wird. Für uns ist
 jedoch eines klar: Wir bekennen uns zu der im Grundgesetz legitimierten
 Schuldenbremse
, denn einerseits weist sie flexibilisierende Elemente wie die
 Konjunkturkomponente auf und andererseits drängt sie die Politik zu einer verstärkten
 Priorisierung in Bezug auf die geplanten Ausgaben. Auch eine Expertise des Zentrums
 für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) führt das Unterinvestitionsproblem nicht
 auf ein zu geringes verfügbares Budget im Haushalt zurück, sondern auf eine falsche
 Ausgabenstruktur.

 Nachfolgend werden daher die wichtigsten Subventionierungen des Bundes aufgegriffen,
 welche wir Junge Liberale Unterfranken als kritisch bewerten und daher fordern, diese
 ebenso kritisch zu hinterfragen. Sie gehören für uns in besonderem Maße auf den
 Prüfstand
 und sollen ggf. zu Einsparungen führen.

  •  Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge (Umweltbonus)

 Durch einen solchen Zuschuss an Verbraucher, welche sich für den Kauf eines
 elektrisch betriebenen Fahrzeugs entscheiden, wird zunächst die Nachfrage stimuliert.
 Jedoch treten einige Folgeeffekte auf, weshalb wir uns gänzlich gegen diese
 Subventionierung positionieren. Da die Prämie seit 2016 ausgezahlt wurde, besteht die
 Gefahr eines Gewohnheitseffektes. Dieser lässt sich unter anderem auch anhand des
 Nachfrageverhaltens durch die Konsumenten bestätigen: Durch die Kaufprämie stieg die
 Nachfrage nach E-Autos. Nun wird mit einem Entfall des Umweltbonus ein
 Nachfragerückgang antizipiert. Letztendlich besteht hierin auch ein fundamentaler
 Nachteil, sofern politisch eine Art eines Gutes auf einem Markt durch eine
 Subventionierung bevorzugt wird: Der Markt und dessen natürlicher Mechanismus wird
 gestört, sodass die Nachfrage nicht durch effiziente Ressourcenverteilung hervorgeht,
 sondern lediglich durch die staatliche Förderung. Das Potenzial, eine alternative
 Technologie zu ermöglichen, welche sich auf dem Markt als effizienter erweist, wurde
 ebenso negativ beeinträchtigt.  

  •  Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz

 Jene Maßnahmen, die einen Beitrag zur Erreichung der Nationalen Klimaschutzziele
 (Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40% und bis 2050 um 80-95% gegenüber
 1990) leisten, werden gefördert. Hierbei handelt es sich um dreistellige
 Millionenbeträge, die ohne zeitliche Befristung zur Verfügung stehen. Wir
 positionieren uns klar gegen diese Subvention, da es bereits weitere
 Subventionierungen gibt, welche als Fördergegenstand Maßnahmen für den Klimaschutz
 vorsehen, hierbei jedoch beispielsweise auf die Erreichung nationaler
 Klimaschutzziele im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 sowie die
 weitestgehende Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2050 abzielen. Darüber hinaus
 sind andere Förderprogramme zielgerichteter in ihrer Zielformulierung.

  •  Bundesprogramm Aufbauprogramm Wärmepumpe

 Laut dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung fungiert diese Förderung als
 „Qualifizierung von Fachkräften zur Steigerung der Installationskapazitäten“. Wir
 erachten die Frage der Attraktivität eines Ausbildungsplatzes für potenzielle
 Fachkräfte als eine strukturelle Angelegenheit, welcher in Form langfristig
 angelegter Maßnahmen für die Schaffung attraktiverer Rahmenbedingungen zu begegnen
 ist. So ist der Fachkräftemangel unter anderem aufgrund einer hohen Abbruchs- und
 Durchfallquote zu rechtfertigen. Die Probleme sind vielfältig – so sind laut
 Berichten des Hauptgeschäftsführers des Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern
 in Großstädten vor allem fehlende Sprachkenntnisse sowie technisches Wissen große
 Herausforderungen. Auch der Umstand, dass in einigen Fällen eine Weiterbildung
 aufgrund der Komplexität des Anschlusses einer Wärmepumpe an das Heizungssystem
 notwendig ist, macht den Ausbildungsberuf unattraktiv. Eine staatliche Förderung
 erachten wir daher als nicht zielführend für den langfristigen Gewinn an motivierten
 und kompetenten Fachkräften. Darüber hinaus werden dadurch andere Berufsgruppen im
 Bereich der Heizungs- und Klimatechnik benachteiligt.

 Neben den oben genannten Subventionierungen positionieren wir uns darüber hinaus für
 den degressiven Abbau der nachfolgenden Subventionsprogramme. Als Gründe dafür lassen
 sich neben einer zu geringen Wirksamkeit durch meist zu unpräzise formulierte
 Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung, etwa dann, wenn eine Förderung
 unabhängig von Einkommen und Alter verausgabt wird, auch eine nicht nachvollziehbare
 Benachteiligung einer bestimmten Branche, Technologie oder Art eines Gutes anführen.
 Eine solche monetäre Benachteiligung führt zu Verzerrungen auf dem Markt und führt
 daher zu ökonomischen Nachteilen. 

  •  Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in Deutschland
  •  Zukunftsprogramm Kino
  •  Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
  •  Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene
  •  Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
  •  Modellvorhaben Radverkehr
  •  Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität
  •  Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz
  •  Zuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe
  •  Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit
     Abbiegeassistenzssystemen
  •  CIRR – Festzinsprogramm zur Unterstützung deutscher Exporte insbesondere nach
     Afrika; Deutsches Institut für angewandte Afrikaforschung
  •  Zuschuss zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
     Deutschland
  •  Beratung Energieeffizienz

 Wir befürworten es, die oben genannten Subventionsprogramme für die nächsten zwei
 Jahre um jeweils 10% abzubauen. Nach dieser Zeitspanne soll ein jährlicher Abbau in
 Höhe von 5% erfolgen, um einen degressiven und zugleich kontinuierlichen Abbau zu
 erfüllen. Sofern eine Subventionierung nur für dieses Jahr ihre Gültigkeit aufweist,
 so ist diese nicht erneut zu verlängern oder zu gewähren.  

Weitere Beschlüsse

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