Neben dem ökonomischen Thema der Staatsverschuldung und der Entwicklung der
Schuldenstandquote sind es vor allem staatliche Subventionszahlungen, welche in
regelmäßigen zeitlichen Abständen Einzug in den öffentlichen Diskurs finden. Dies ist
angesichts des aufsteigenden Subventionsvolumens nicht verwunderlich. Blickt man
lediglich auf die relative Änderung des Volumens von Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen des Bundes zwischen den Jahren 2021 und 2024, so beträgt diese
eine Zunahme 77,04 Prozent.
Ein zuletzt medial relevanter Fall einer äußerst kontroversen Subventionierung kam im
Juni des letzten Jahres (2023) auf: Der Bau einer Intel-Chipfabrik in Sachsen wurde
durch monetäre Zuschüsse des deutschen Staates i. H. v. 9,9 Milliarden Euro
bezuschusst. Subventionierungen sind zurecht aus ökonomischer Perspektive als
kontrovers zu betrachten. Schließlich handelt es sich hierbei – anders als
beispielsweise im Falle von öffentlichen Investitionen – um staatlich einseitige
Übertragungen von Geldleistungen, welche ohne unmittelbar erbrachte wirtschaftliche
Gegenleistung ausgeschüttet werden. Alternativ können auch geldwerte Vorteile, etwa
Steuervergünstigungen, Preisnachlässe durch Käufe des Staates oder gar Bürgschaften
anfallen.
Wir Junge Liberale Unterfranken betrachten die jüngsten Entwicklungen der
Subventionszahlungen und deren Höhe des Bundes unter großen Bedenken in Bezug auf die
langfristigen ökonomischen Folgeeffekte. Nicht zuletzt aufgrund des Preisschocks,
welcher sich in den signifikant gestiegenen Preisen von Energie, die einen
maßgeblichen Betriebsstoff in der Wertschöpfungskette nahezu aller Güter darstellt,
und der daraufhin gestiegenen Inflationsrate abgezeichnet hat, kam es zu diesem
bedeutenden Anstieg der Finanzhilfen des Bundes. Trotzdem erkennen wir an, dass
gewisse ökonomische Situationen existieren, welche den Einsatz von Subventionierungen
als legitimes wirtschaftspolitisches Instrument bestätigen. Es ist also notwendig,
Subventionspolitik aus einer differenzierten Perspektive heraus zu betreiben bzw. zu
bewerten und diese stets einer Folgeabschätzung zu unterziehen.
- Der liberale Blick auf Subventionierungen
Wir als liberale Kraft vertrauen zunächst einmal auf den freien Preismechanismus
innerhalb der (sozialen) Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung, welcher sich aus
Angebot und Nachfrage dynamisch ergibt. Subventionierungen stellen eine direkte
Intervention des Staates in das marktwirtschaftliche Geschehen dar, die einige
negative Folgeeffekte hervorbringen können. Allerdings ist in einigen wenigen
Situationen aus Sicht der Ökonomie eine Subventionierung sinnvoll, beispielsweise
dann, wenn externe Effekte oder eine ineffiziente Allokation von Ressourcen auf dem
Markt zu korrigieren sind.
Der Subventionsbegriff in §12 StabG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft) konzentriert sich hauptsächlich auf Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen, welche jeweils durch den Bund als direkte bzw. indirekte
Förderungen gewährt werden. Eine abschließende Definition des Subventionsbegriffs ist
jedoch in §12 StabG nicht vorhanden. Der politische Diskurs zur Reform bzw. Abbau
diverser Subventionsprogramme ist in der Folge hauptsächlich dadurch charakterisiert,
dass es bereits Uneinigkeit darüber gibt, welche Eigenschaften genau zu einer
Klassifikation einer Subvention darstellen.
Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten diese Uneinigkeit über eine einheitliche
Arbeitsdefinition aus ökonomischer Perspektive als sehr mangelhaft und fordern daher:
- Die Bundesregierung auf, eine Vereinheitlichung und Konkretisierung der
Subventionsdefinition aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu initiieren, die
insbesondere auf klare Weise die Merkmale einer staatlichen Subvention
(Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) definiert. Neben dem Bundesministerium
für Finanzen (BMF) sollten nationale Institutionen, welche sich mit
Subventionszahlungen des Bundes auseinandersetzen, wie etwa dem Umweltbundesamt
(UBA) oder dem Institut für Weltwirtschaft (IfW), eingebunden werden, um eine
einheitliche Definition anzustreben. - Sofern auf nationaler Ebene eine vereinheitlichte Subventionsdefinition
determiniert worden ist, befürworten wir es, dass sich die BRD perspektivisch
auch auf der internationalen Ebene für eine Angleichung des Subventionsbegriffs
einsetzt. Zusätzlich hierzu sollten auch einheitliche Berechnungsgrundlagen und
-methoden ermittelt werden, damit die berechneten Werte über längere Zeit (und
über die nationalen Grenzen hinweg) vergleichbar sind und als Grundlage für
politische Entscheidungen dienen können. - Daneben sprechen wir uns für einen digitalen, tagesaktuell geführten
„Subventionsmonitor“ aus, im Rahmen dessen alle aktiven Subventions- bzw.
Förderprogramme des Bundes – unabhängig des Empfängers – übersichtlich und
transparent aufgezeigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) stellt zwar mit der Förderdatenbank eine Übersicht der
laufenden Förderungen zur Verfügung, jedoch bietet sie keine vollständige
Auflistung all dieser. Schließlich führt sie nur Förderprogramme des Bundes, der
Länder sowie der Europäischen Union auf, berücksichtigt aber keine Programme von
Kommunen, privaten Stiftungen und anderen privaten Trägern. - Eine effizientere Förderkulisse des Bundes in Bezug auf Synergien, die durch ein
gemeinsames Management der Bundesministerien untereinander wachsen sollen. Auf
diese Weise kann es gelingen, dem Ziel eines ausgeglicheneren und sparsameren
Haushalts entgegenzukommen. Durch aufeinander abgestimmte, jedoch im monetären
Gesamtvolumen geringer zu beziffernde Förderungen kann die Förderkulisse des
Bundes in Form von Bündelung, Straffung und Kürzung effizienter gestaltet
werden.
- Die Ausgestaltung der Subventionen spezifizieren – Erweiterte liberale
Leitlinien zur Subventionspraxis
Die aktuellen subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, welche aus dem
29. Subventionsbericht hervorgehen, stellen wichtige theoretische Eckpunkte für die
Form der in Deutschland auszuübenden Subventionspolitik dar. Neben einer Kosten-
Nutzung – Analyse, um festzustellen, ob eine Subvention das effizienteste Instrument
darstellt, einer regelmäßigen Evaluierung in Bezug auf den Grad der Zielerreichung,
Wirksamkeit und Transparenz, die damit verbundene Erfolgskontrolle und auch die
grundsätzlich degressive Ausgestaltung sowie zeitliche Befristung verausgabter
Finanzhilfen sind elementar, um das Subventionsvolumen unter Kontrolle zu halten.
Jedoch erkennen wir anhand der statistischen Kenntnis darüber, dass sich die
Finanzhilfen, die für dieses Jahr angesetzt sind, seit 2020 in einem signifikanten
Ausmaß gesteigert haben. Zudem wurden in der Vergangenheit einige Subventionierungen
getätigt, welche aus ökonomischer Perspektive nicht als effizient zu bewerten sind.
Wir Junge Liberale Unterfranken befürworten grundsätzlich die Konzeption der
subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, sprechen uns jedoch für die
Ergänzung weiterer Leitlinien aus, welche auf Basis der vergangenen
Subventionierungen und deren ökonomischen Bewertungen aufgestellt werden:
- Finanzhilfen, welche an Unternehmen zum Zwecke der Niederlassung dieser auf
Bundesgebiet verausgabt werden, sollen in Zukunft weitestgehend ausgeschlossen
werden. Stattdessen muss die Bundesregierung durch adäquate
wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie eine attraktive Standortpolitik nachhaltig
dafür sorgen, dass das Bundesgebiet sowohl durch nationale als auch
ausländische Unternehmen als attraktiv wahrgenommen wird. - Subventionierungen sollten nicht für diejenigen Branchen aufgewendet werden,
die als nicht zukunftsorientiert bzw. zukunftsfähig bewertet sind. Dabei lässt
sich die Zukunftsfähigkeit durch die regelmäßige Analyse zukunftsrelevanter
Trends sowie Trendbranchen einstufen. Während zukunftsfähige Branchen
tendenziell aus Gründen einer hohen Nachfrage durch die Konsumenten sowie einen
hohen Marktanteil auf dem jeweiligen Markt als sehr profitabel einzuordnen sind,
besteht für solche Branchen, die als nicht zukunftsorientiert gelten, eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass deren Existenz mittel- bis langfristig bedroht ist. Wir
erachten es daher als nicht sinnvoll, davon betroffene Branchen (bzw.
Unternehmen) zu subventionieren, da diese Subventionen lediglich für einen
künstlichen Erhalt der betroffenen Unternehmen sorgen. Ökonomisch betrachtet
beginnt dadurch der Prozess der „Zombifizierung“ dieser, die dadurch
gekennzeichnet ist, dass der Geschäftsbetrieb als nicht profitabel einzuordnen
ist. - Subventionen sollten in der Zukunft nicht in eine durch politische Interessen
ausgewählte Art eines Gutes bzw. eine Technologie fließen, sodass der natürliche
Mechanismus des freien Marktes, welcher durch eine effiziente Allokation der
Ressourcen gekennzeichnet ist, verzerrt oder gar gestört ist. Nicht die Politik
sollte darüber entscheiden, welches Gut durch die Konsumenten am meisten
nachgefragt wird, sondern der Mechanismus des freien Marktes, der sich aus
Angebot und Nachfrage zusammensetzt. Eine Förderung des Staates führt – wie
anhand des Beispiels der Subventionierung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu
erkennen ist – nach deren Rücknahme in der Regel zu einem Nachfragerückgang, da
eine politische Förderung in der Regel die Ressourcenallokation und damit die
Effizienz des Marktes behindert. - Sofern eine Subventionierung sich als ökonomisch sinnvoll erweist, soll anhand
der Zielformulierung sichergestellt sein, dass diese möglichst zielführend
ausgestaltet ist, um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen. Wenn
Subventionen als wirtschaftspolitische Maßnahme ausgewählt werden, dann muss
gesichert sein, dass diese wirksam ausgestaltet werden. Dies gilt sowohl für
Finanzhilfen als auch Steuervergünstigungen, wenn sie nicht zielgerichtet genug
eingesetzt werden. - Neben einer regelmäßigen Evaluierung der Subventionsmaßnahmen soll in Zukunft
durch eine ex-ante-Analyse untersucht werden, inwiefern negative Folgewirkungen
durch eine Subventionierung zu erwarten sind, etwa Allokationsverzerrungen oder
Mitnahmeeffekte. Eine ex-ante-Evaluierung ist eine Analysemethode, die auf die
Erklärung zukünftiger volkswirtschaftlicher Zusammenhänge m. H. von Planungs-
und Erwartungsgrößen abzielt. Aus diesem Grund erachten wir diese Methode als
geeignet, um abschätzen zu können, inwiefern unerwünschte ökonomische
Folgeeffekte durch die Subventionierung heraus entstehen. Für uns bleibt eines
klar: Subventionen müssen wirtschaftspolitisch das Ultima Ratio sein. - Subventionen bzw. Förderungen des Bundes sollten in Zukunft auch auf die
Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Aktuell
existieren zahlreiche umwelt- und klimaschädigende Subventionierungen, welche
diametral zu dem Ziel der Reduktion der Kohlenstoffdioxid-Emissionen stehen.
Während also einerseits kostenintensive Maßnahmen zur umfassenden
Dekarbonisierung der Volkswirtschaft umgesetzt werden, finden auf der anderen
Seite staatliche Subventionierungen statt, die der angestrebten Dekarbonisierung
widersprechen. Aus diesem Grund soll in Zukunft ein verstärkter Fokus
daraufgelegt werden, Subventionen umwelt- und klimaverträglicher auszugestalten.
Dies kann erfolgen, indem beispielsweise die Subventionsgelder für
umweltfreundlichere Produktionsfaktoren verausgabt werden. - Sofern eine Subventionierung durch ein Bundesministerium angestrebt wird, muss
in Zukunft eine schriftliche Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, in der begründet
wird, weshalb sich die Subventionsmaßnahme unter Abwägung anderer Instrumente
als die effizienteste Maßnahme erweist. Dies soll insbesondere für eine erhöhte
Transparenz der Subventionspolitik sorgen. Darüber hinaus stellt der Kosten-
Nutzen-Aspekt bereits eine subventionspolitische Leitlinie dar, der durch eine
schriftliche Ausführung eine höhere Wichtigkeit beigemessen wird. Die
schriftliche Bewertung soll außerdem den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. - Die Einführung einer Subventionierung muss grundsätzlich aus den Perspektiven
möglichst aller betroffenen Interessensgruppen erfolgen, um die
unterschiedlichen Effekte berücksichtigen zu können, die durch die
Subventionsmaßnahme ausgelöst werden.
- Ökonomisch sinnvolle Subventionen
Zwar erachten wir Subventionierungen in einigen Fällen als sehr kritisch, jedoch
existieren auch Situationen, in denen eine staatliche Subvention Sinn ergibt. Das
Ziel einer maßvollen, adäquaten Subventionspolitik muss es sein, sich auf ökonomisch
effiziente und sinnvolle Subventionen zu konzentrieren und staatliche Förderungen
darüber hinaus weitestgehend zu vermeiden.
Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten Subventionen für die folgenden Szenarien als
ein potenziell legitimes ökonomisches Mittel und appellieren, dieses
wirtschaftspolitische Instrument möglichst nur in solchen Fällen in Betracht zu
ziehen:
- Im Falle der Korrektur von Marktversagen. Im Falle eines Marktversagens ist der
freie Markt ineffizient und gewährleistet keine optimale Allokation der
verfügbaren Ressourcen. Die Ursachen für diese Entwicklung kann etwa durch
externe Effekte, die Bereitstellung öffentlicher Güter oder auch im Falle
natürlicher Monopole sinnvoll sein, wenn für privatwirtschaftliche Unternehmen
keine Anreize bestehen, öffentliche Güter anzubieten. - Als Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur nationalen Sicherheit.
Subventionen sind dann sinnvoll, wenn sie nicht nur lediglich einem bestimmten
Akteur zugutekommen, sondern der öffentlichen Daseinsvorsorge, da hiervon in der
Regel die breite Gesellschaft profitiert. Sie können also dazu verwendet werden,
die Bereitstellung grundlegender Güter und Dienstleistungen wie Gesundheit,
Bildung, Wasser- und Energieversorgung zu sichern. - Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Rahmen einer akuten
wirtschaftlichen Rezession ist es sinnvoll, etwa Konjunkturpakete,
Nachfragestimulierung oder auch Investitionsanreize als Maßnahmen zu ergreifen,
um die wirtschaftliche Entwicklung möglichst auszugleichen und in einen
Aufschwung zu überführen. Um also für einen wirtschaftlichen Aufschwung zu
sorgen, ist es hilfreich, auf Subventionen bzw. Förderungen durch den Staat
zurückzugreifen. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass dieses Vorgehen lediglich
auf eine wirtschaftliche Rezession begrenzt werden muss. Es darf nicht zu
normalem Verhalten des Staates werden, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
zu betreiben.
- Langfristigkeit bringt Attraktivität – Standortpolitik und gezielte
Strukturpolitik
Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik sowie Standortpolitik sind ein zentraler
Baustein für eine wettbewerbsfähige Industrie, welche für Wirtschaftswachstum,
Wohlstand sowie Arbeitsplätze sorgt. Letztendlich ist eine nachhaltige
Standortpolitik deshalb für Deutschland unverzichtbar, weil durch diese mittel- bis
langfristig im internationalen Wirtschaftsgeflecht Deutschland als wettbewerbsfähiger
Industriestaat für international agierende Unternehmen auf diese Weise attraktiver
wird. Gerade dann, wenn Unternehmen innerhalb eines Landes aufgrund der qualitativen
bzw. modernen Infrastruktur, einem schlanken und bürokratiearmen Staat, gut
ausgebildeten Fachkräften sowie einem gut aufgestellten Forschungs- und
Innovationssystem Investitionen tätigen, beteiligen sie sich maßgeblich an dem
(ökonomischen) Erfolg dieses Landes, indem sie kumuliert für Wachstum sorgen. Für uns
ist an dieser Stelle eines klar: Dauerhaft bestehende wirtschaftsförderliche
Rahmenbedingungen können nicht durch Subventionen, sondern insbesondere durch
Investitionen des Staates in adäquate Strukturen hervorgerufen werden.
Aus einer jüngsten Pressemitteilung des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo-
Institut) geht hervor, dass sich Deutschland bei der gegenwärtigen
Standortattraktivität für national agierende Firmen lediglich im Mittelfeld Europas
befindet. In Deutschland bewerten die durch das ifo-Institut befragten
Wirtschaftsexperten die Standortattraktivität mit 61,3 von insgesamt 100 Punkten –
darüber hinaus gaben die Befragten weiterhin an, dass der Standort Deutschland
insbesondere in den letzten zehn Jahren stark an Attraktivität verloren hat. 48
Prozent dieser erwarten in den nächsten zehn Jahren eine weitere Verschlechterung.
Wir Junge Liberale Unterfranken positionieren uns klar für eine Priorisierung solcher
Maßnahmen, welche langfristig und nachhaltig dazu verhelfen, den Wirtschaftsstandort
Deutschland sowohl für Unternehmen als auch für Fachkräfte attraktiv auszugestalten.
Dazu fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf die folgenden Schlüsselkomponenten
eines attraktiven Wirtschaftsstandorts zu konzentrieren:
- Bürokratie effektiv für Unternehmen abbauen: Bürokratische Hürden sorgen noch
immer für eklatant hohe Kosten in Unternehmen. In den letzten Monaten wurden
einige Anstrengungen durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unternommen,
sodass der Bürokratiekostenindex so stark wie seit einigen Jahren nicht mehr
gesunken ist. Trotzdem müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um
Bürokratie effektiv abzubauen. Auf diese Weise ist es Unternehmen möglich,
Kosten zu erhöhen, sodass ihnen schließlich mehr Kapital für notwendige
Investitionen zur Verfügung steht. Nicht selten kommt es vor, dass als
Hauptgrund für die Verausgabung von Subventionen an kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) eine zu starke Regulierung sowie die damit verbundenen Kosten
angeführt werden. Die Anstrengungen des Bürokratieabbaus dürfen sich nicht nur
lediglich auf nationaler Ebene austragen, sondern müssen auch auf der Ebene der
Europäischen Union Einzug finden. Schließlich lassen sich 57 Prozent der
bürokratischen Hürden auf die EU zurückführen. - Die Digitalisierung weiter voranbringen: Die Digitalisierung setzt nicht nur die
Arbeit mit digitalen Endgeräten Diese bieten den Grundstock für den Vorteil, der
sich aus der Vernetzung dieser Endgeräte ergibt: ein effizientes Arbeiten in
Form definierter Prozesse (operatives und strategisches Prozessmanagement). Dies
bedeutet, dass es also der Anspruch sein muss, auch in Bezug auf den genannten
Bürokratieabbau, die analog vorhandenen Prozesse digital abzubilden – jedoch
transparenter, verständlicher und effizienter. Digitalisierung muss sich in
nahezu allen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen
etablieren, insbesondere in öffentlichen Institutionen, der öffentlichen
Verwaltung und der Bildung. Durch eine solche digitale Infrastruktur ist der
Standort für Unternehmen attraktiver, da auf diese Weise nicht nur in der Regel
ein spürbarer Abbau des Bürokratiewesens erfolgt, sondern auch unkomplizierte
sowie zeiteinsparende Prozesse umgesetzt werden, die dazu verhelfen, die Warte-
und Bearbeitungszeiten in den für Unternehmen relevanten Angelegenheiten
signifikant zu verringern. Effizienzsteigernde Konzepte der Digitalisierung, wie
etwa der „Once-Only“-Ansatz, oder die Integration innovativer Technologien,
beispielsweise der Künstlichen Intelligenz als Unterstützung für
Verwaltungsmitarbeiter und andere Arbeitnehmer, befürworten wir ausdrücklich.
Auch diese Technologien tragen durch ihre Funktionsmöglichkeiten zu einem
breiten Spektrum an Einsatzmöglichkeiten bei. Als exemplarisches Beispiel zu
nennen sind „Conversational Agents“ (Chatbots), die das Potenzial besitzen,
inhaltsspezifische Sachfragen und weitere Anliegen ihrer jeweiligen Nutzer zu
lösen. - Mehr Mut im Bildungssystem wagen: Bildung ist nicht nur unter den aktuellen
Maßstäben von enormer Bedeutung, sondern wird auch in der Zukunft einer der
wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen sein. Aus diesem Grund ist es
essenziell, das Bildungssystem an die globalen und zukunftsweisenden Trends
anzupassen. Das Startchancen-Programm des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) ist ein wichtiger und richtiger erster Schritt, um im
speziellen Schulen in strukturell schwachen Regionen gezielt zu unterstützen.
Das Bildungssystem hat jedoch neben zu tätigenden Investitionen in modernere und
funktionale Bildungseinrichtungen weitere Facetten, die politisch zu
berücksichtigen sind. So muss es eine hohe Priorität für die Bundesländer
darstellen, auch die Lerninhalte entsprechend der zukünftigen Anforderungen der
Unternehmen in den Lehrplan zu integrieren. Die Schule darf nicht mehr ein Ort
sein, der das Desinteresse junger Menschen erwachsen lässt, weil sie mit
Lerninhalten konfrontiert werden, die in Bezug auf wichtige Anforderungen für
die Zukunft keine Relevanz für die Schüler aufweisen. Statt des monotonen und
einfältigen Auswendiglernens unterrichtsrelevanter Inhalte müssen in Zukunft
verstärkt Kompetenzen, wie etwa strukturierte Problemlösung, vermittelt werden –
diese sind für Unternehmen heutzutage maßgeblich. Darüber hinaus ist es wichtig,
den Schülern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Lerninhalte, orientiert anhand
ihrer individuellen Stärken und Interessen, einzuräumen. Überdies muss auch die
Gestaltung der Unterrichtszeit an die wissenschaftlichen Erkenntnisse über diese
angeglichen werden. Eine zunehmende Arbeit in einem digitalisierten Umfeld,
Technologien wie Virtual oder Augmented Reality, welche als Erweiterung für die
Schüler verwendet werden können und ein größerer Fokus auf gruppengeprägtes
Zusammenarbeiten sind zielführend, wenn es um die Bildung der Zukunft geht. Hier
dürfen wir für Unternehmen nicht unattraktiv werden! - Attraktives Land für Fachkräfte: Die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten
Fachkräften stellt für Unternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren dar.
Seit Jahren befindet sich Deutschland in einem Zustand des Fachkräftemangels.
Hier sehen wir zwei Säulen: Einerseits muss der Fachkräftemangel durch eine
funktionierende Einwanderungs- und Integrationspolitik in den Arbeitsmarkt
bekämpft werden. Durch bereits vergangene Maßnahmen wie das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder die Bezahlkarte für Asylbewerber wurden hier
bereits die ersten wichtigen Schritte getätigt. Weiter müssen Maßnahmen
ergriffen werden, die dazu führen, dass die Rahmenbedingungen für zugewanderte
Arbeitskräfte dauerhaft angepasst sind. Dazu zählen etwa das Erlernen der
deutschen Sprache oder Bruch sog. „Parallelgesellschaften“. Die zweite Säule
besteht aus der Mobilisierung der Menschen, welche ohne einen Abschluss die
Schule verlassen. Laut dem Nationalen Bildungsbericht ist Deutschland auf dem
viertletzten Platz innerhalb der EU, wenn es um die Betrachtung der Zahl an
jungen Menschen geht, die ohne einen Abschluss die Schule abbrechen. Seit etwa
zehn Jahren ist die Zahl dieser Menschen unverändert hoch. Es muss gelingen,
diese Defizite verlässlich abzubauen, indem die Ursachen strukturiert
herausgearbeitet werden müssen. Zunächst einmal führt die „Abschirmung“ der
Bundesländer dazu, dass die betroffenen Menschen aus dem System fallen.
Lediglich drei der sechzehn Bundesländer – Bayern, Hamburg und Bremen – leiten
ihre Daten über Schulabbrecher an die Bundesagentur für Arbeit Deren Mitarbeiter
können dann zeitnah eingreifen und sich um eine Weiterqualifizierung oder
Vermittlung in einen Ausbildungsberuf kümmern. Daher setzen wir uns zunächst
dafür ein, dass alle Bundesländer die Daten der Schulabbrecher an die
Bundesagentur für Arbeit weiterleiten, um Unterstützung in der Mobilisierung
dieser für weitere Maßnahmen zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, weitere
Ursachen zu analysieren, um geeignete Lösungswege für diejenigen Menschen
heranziehen zu können, die ohne einen Abschluss die Schule verlassen. - Energiesicherheit zu niedrigeren Preisen: Die Abhängigkeit in Bezug auf
russische Gasimporte (bzw. im generellen auf fossile Brennstoffe) durch
Deutschland hat eine lange Zeit für niedrige Energiepreise gesorgt. Noch im Jahr
2020 hat Deutschland 65,2% aller Erdgasimporte durch Russland erhalten. Seit
Mitte 2021 erlebt jedoch vor allem die energieintensive Industrie innerhalb
Deutschlands volatile Preise für Energie. Diese Unsicherheit in der Frage
günstigerer Preise für Energie führt zu einer Abwanderung deutscher Unternehmen
in solche Länder, die nun durch günstigere Energiepreise attraktiver werden.
Besonders betroffen sind Autozulieferer, die ihre Produktion in Deutschland
auflösen und neue Werke im Süden der USA eröffnen. Auch laut
Experteneinschätzungen des ifo-Instituts wird die Energiesicherheit in Zukunft
weiterhin einen eklatanten Einfluss auf die Standortentscheidungen von
Unternehmen nehmen. Es muss also eine hohe Priorität der deutschen
Bundesregierung sein, für eine Erweiterung des Energieangebots zu sorgen, um
langfristig die Kosten zu senken. Dazu ist es zunächst wichtig, weiterhin für
einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sorgen. Um dies zu erreichen,
sollen weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt Dies gilt
nicht nur für Deutschland, sondern auch die Mitgliedsstaaten auf der Ebene der
Europäischen Union (EU). Wir fordern, dass sich Deutschland verstärkt für
kooperative Projekte zwischen Mitgliedsstaaten für den Ausbau Erneuerbarer
Energien einsetzt. Aktuell besteht laut dem Statistischen Bundesamt auch
innerhalb der EU eine Energieabhängigkeit von 63%, während der Anteil
Erneuerbarer Energien lediglich 23% beträgt. Dieser muss weiter ausgebaut
werden. Darüber hinaus befürworten wir bilaterale Freihandelsabkommen zwischen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Ländern außerhalb dieser, mit dem
Ziel, günstigere Energieimporte durch wechselseitige Export-Import-Verhältnisse
zu erreichen.
- Aktuelle Subventionierungen endlich konsequent abbauen
Blickt man auf die Entwicklung der Höhe der Subventionen, welche durch den Bund
gezahlt werden, so stellt man fest, dass das Subventionsvolumen massiv gestiegen ist.
Während 2021 die Höhe der gesamten Subventionen, welche sich durch die Addition aus
direkten Finanzhilfen und indirekten Steuervergünstigungen ergeben, 37,9 Milliarden
Euro betrug, steigt die Summe auf 67,1 Milliarden Euro in diesem Jahr. Diese Erhöhung
der Förderungen um 29,2 Milliarden Euro beruht vor allem auf einem Aufwuchs bei den
Finanzhilfen des Bundes.
Die Ampel-Koalition hat zu Beginn ihrer Amtszeit gefordert, Subventionen in Form von
Steuervergünstigungen zurückzunehmen. Jedoch wirft der Bundesrechnungshof der
Bundesregierung vor, an ineffizienten Steuervergünstigungen festzuhalten und
bestehende Erkenntnisse über diese unzureichend zu berücksichtigen.
Wir Junge Liberale Unterfranken bewerten einen nicht eingeleiteten Abbau von
Subventionen sowie eine weitere Erhöhung staatlicher Subventionierungen aus
ökonomischer Perspektive als nicht effizient, da sie unterschiedliche negative
Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung haben können. Zu den
makroökonomisch virulentesten Wirkungen gehören beispielsweise:
- Eine ggf. starke Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb eines Marktes durch die
einseitige Subventionierung ineffizient und nicht renditeorientiert
wirtschaftender Unternehmen. Aus mittel- bis langfristiger Sicht hat dies Folgen
für die unmittelbaren Wettbewerber des jeweiligen Marktes, die unter Umständen
von größeren Unternehmen, welche die ausgeschütteten Finanzhilfen durch den
Staat erhalten haben, von dem Markt gedrängt werden. Das für diesen Zeitraum
potenzielle entstehende Wirtschaftswachstum, welches sich durch eine höhere
prozentuale Rate des Bruttoinlandprodukts ausweist, lässt sich zumeist jedoch
lediglich auf die Förderung des Staates zurückführen, nicht jedoch auf
wachstumsfördernde Aktivitäten Unternehmen selbst. - Der unter Umständen verstärkte Fachkräftemangel, von dem primär der deutsche
Mittelstand betroffen ist. In Fällen aufkommender Unternehmensansiedlungen, die
durch staatliche Förderungen induziert sind, wie etwa das Beispiel der Intel-
Subventionierungen illustriert, werden zunächst Arbeitsplätze geschaffen. Da es
sich bei subventionierten Unternehmen jedoch zumeist um internationale Konzerne
handelt, verfügen diese in Relation zu mittelständischen Unternehmen über
signifikant mehr (monetäre) Ressourcen, welche ihnen dazu verhelfen,
Arbeitnehmer zu rekrutieren. In der Vergangenheit hat sich der Effekt, dass
einige Arbeitnehmer in mittelständischen Unternehmen abgeworben wurden, des
Öfteren bestätigt. Dies hat für den ohnehin beschädigten Mittelstand schwere
personalwirtschaftliche Konsequenzen, die nur schwer abzufedern sind. - Das Verdecken unattraktiver Standortbedingungen für Unternehmen. Um im
internationalen Wettbewerb gut bestehen zu können, sind Standortfaktoren wie ein
geringer Bürokratiekostenindex, eine geringe (effektive) Unternehmensbesteuerung
und auch günstige Energiekosten für den Wertschöpfungsprozess unerlässlich und
maßgebliches Entscheidungskriterium für international operierende Unternehmen.
Siedeln sich diese jedoch nur dann in Deutschland an, wenn sie eine staatliche
Unterstützungszahlung erhalten, so kaschiert diese lediglich die unattraktiven
Standortfaktoren. Dieser Teil des Haushalts fehlt dem Staat, attraktive
Standortbedingungen zu schaffen.
Aufgrund der zuvor genannten möglichen Auswirkungen sprechen wir uns klar dafür aus,
das mögliche Einsparungspotenzial, welches bereits in einigen Berichten ausgezeichnet
worden ist, durch den konsequenten Abbau ineffizienter Subventionierungen zu
entfalten.
Subventionen müssen als eine staatliche Intervention begriffen werden, die in einigen
wenigen Fällen ökonomisch sinnvoll ist.
- Wie der Subventionsabbau bestmöglich gelingen kann
Der Abbau von Subventionen muss überlegt ablaufen, denn insbesondere im Falle von
indirekten Steuervergünstigungen stellen sich möglicherweise Gewöhnungseffekte bei
den Empfängern dieser ein. Zumeist verschwindet nach längerer Anwendung das
Bewusstsein darüber, weshalb die Förderzahlung durch den Bund gewährt worden ist.
Für uns Junge Liberale Unterfranken ist daher eines klar: Es darf nach unserer
Analyse nicht zu Dauersubventionierungen kommen – diese lehnen wir strikt ab. Sie
belasten den Bundeshaushalt aus langfristiger Perspektive enorm und lassen eine
kumulierte finanzielle Summe entstehen, welche nach Prioritäten hätte verausgabt
werden können, um auf diese Weise für bessere Standort- und Rahmenbedingungen zu
sorgen.
Stattdessen muss ein Subventionsabbau schon zu Beginn einer Subventionierung klar
kommuniziert werden. Wir fordern daher für den verlässlichen und zugleich stringenten
Abbau von Subventionen:
- Eine klare und möglichst genaue Angabe über den befristeten Förderungszeitraum
schon zu Beginn einer Subventionierung. Eine pauschale zeitliche Höchstgrenze
für die Kontinuität von Förderzahlungen lehnen wir an dieser Stelle jedoch
entschieden ab, da in der Regel die jeweilige Subventionszahlung in einen
unterschiedlichen Kontext einzuordnen ist. Eine verlässliche Angabe über die
Dauer der jeweiligen Subvention ist jedoch aus Gründen der Planungssicherheit
(insbesondere für Unternehmen) essenziell. - Eine kontinuierliche Evaluierung hinsichtlich des zu Beginn angegebenen
Förderungszeitraums, sodass im Falle möglicher Anpassungen des zeitlichen
Rahmens der Subvention diese frühzeitig erfolgen können. - Grundsätzlich eine mehrstufig ablaufende prozentuale Degression. Ein Abbau darf
nicht in Form eines 100-prozentigen Abbaus erfolgen. An dieser Stelle gilt dies
explizit zu nennen, da laut dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung für
einige Subventionierungen keine Degression angesetzt ist. An dieser Stelle
betonen wir die Wichtigkeit des degressiven Abbaus, der auch in den
subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung Einzug erhalten hat.
Verantwortungsvoller Umgang mit Subventionen – Ursachenbekämpfung statt finanzieller
Betäubung!
Eine Subvention kann und darf niemals eine dauerhafte Lösung darstellen. In aller
Regel existieren unterschiedliche Gründe, weshalb eine Subventionierung herangezogen
wird. Bei dem Beschluss einer Subventionsmaßnahme soll die Evaluierung nicht nur
lediglich die Fragestellung abdecken, ob und inwiefern ihre Ausgestaltung zu dem
Erreichen des Ziels beiträgt, sondern daneben auch, welche Ursachen zugrunde liegen,
sodass ein objektiver Grund für das Gewähren einer Subventionierung vorliegt. Bei
Empfängern einer Subventionierung stellt sich nach einer längeren Fortdauer dieser
ein Gewöhnungseffekt ein. Die Bundesregierung darf das Fortsetzen der
Subventionszahlungen nicht auf Dauer gewährleisten, sodass es notwendig ist, neben
einer Wirkungsanalyse der Subventionsmaßnahme ebenso zu evaluieren, welche zugrunde
liegenden Problemfelder zu der Subvention geführt haben. Im nächsten Schritt müssen
auf die Ergebnisse der Problemanalyse abgestimmte und zielgerichtete Maßnahmen
ergriffen werden, um politisch eine nachhaltige Grundlage dafür schaffen zu können,
die Subventionierungen degressiv abbauen zu können. So werden einige Subventionen
durch Umstände, welche durch politische Handlungen angepasst werden können, wie
beispielsweise durch einen zu hohen Grad an Bürokratie oder durch zu intransparente
bzw. komplizierte Regularien, begründet, welche bei den Empfängern hohe Kosten für
deren (monetäre) Ressourcen verursachen. Jedoch stellt die Bereitstellung von
Steuergeldern niemals eine permanente Lösung dar – stattdessen muss es also darum
gehen, die Rahmenbedingungen langfristig und dauerhaft anzupassen, indem etwa
entsprechende Regulierungen vereinfacht oder Bürokratie gezielt in den entsprechenden
Bereichen abgebaut wird.
- Evaluation der Subventionen – Aus den Erfahrungen lernen
In dem Subventionsbericht der Bundesregierung spielt die Evaluation der Subventionen
eine wichtige Rolle. Dabei befürworten wir klar die hervorgehobene Wichtigkeit der
von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebten
wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Untersuchung wirtschaftspolitischer
Maßnahmen sowie Förderungen. Schließlich können Evaluationen die nach dem
Haushaltsrecht vorgesehene Erfolgskontrolle validieren und die Planung sowie
Steuerung von Förderinstrumenten unterstützen. Wir begrüßen es daher sehr, dass das
BMWK darüber hinaus institutionelles Mitglied der Gesellschaft für Evaluation
(DeGEval) ist.
Zentral für die genannte Erfolgskontrolle sind drei unterschiedliche Dimensionen, die
es zu betrachten gilt: die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle einer ökonomischen Maßnahme.
Wir Junge Liberale Unterfranken erachten die Signifikanz einer regelmäßig erfolgenden
Evaluierung der Subventionierungen bzw. Förderungsprogrammen als sehr hoch an, sehen
jedoch auch in diesem Bereich Optimierungspotenzial. Dieses kann sich wie folgt
weiter entfalten:
- Aus Gründen der Transparenz fordern wir das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
dazu auf, die Evaluationsergebnisse der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
zentral zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen die Evaluierungsergebnisse der
Subventionsmaßnahmen transparent und digital zur Verfügung stehen, sodass jeder
Bürger nachvollziehen kann, inwiefern die Subventionierungen des Bundes
effizient und wirksam ausgestaltet sind. Bislang stehen sie zwar online zur
Verfügung, jedoch lediglich auf der jeweiligen Website des Instituts, welches
die Evaluierung durchgeführt hat. Da hier unterschiedliche Institute für diese
Rolle vorgesehen sind, führt dies rasch zu einem hohen Maß an Intransparenz. - Weiterhin fordern wir einen Prozess zunehmender Vereinheitlichung in Bezug auf
die Evaluierung der Subventionierungen. Der 29. Subventionsbericht der
Bundesregierung stellt zu jeder Subvention, welcher er als solche definiert, ein
Subventionskennblatt zur Verfügung. Es fällt auf, dass Evaluierungen sehr
ungleichmäßig veranlasst wurden und werden. Aus diesem Grund fordern wir, dass
zu jeder Subventionierung mindestens eine Evaluierung durchgeführt werden muss.
Sofern eine Subventionierung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben soll
oder keine zeitliche Befristung zu Beginn dieser vorliegt, soll alle zwei Jahre
eine Evaluierung durchgeführt werden. Auf diese Weise wird nicht nur lediglich
die direkte Wirkung der Subvention analysiert, sondern auch ggf. auftretende
Sekundäreffekte, die auf diese zurückzuführen sind. - Geht aus einer durchgeführten Evaluierung hervor, dass die Ausgestaltung der
Subventionierungsmaßnahme anzupassen ist, um dessen Wirksamkeit zu erhöhen, so
soll diese Handlungsempfehlung möglichst rasch umgesetzt werden. - Es muss zu jedem Programm eine Evaluation durch eine externe Institution
gewährleistet sein. Während einige Subventionierungen durch unterschiedliche
externe Institute analysiert bzw. evaluiert wurden, so sind für andere wiederum
lediglich interne Evaluierungen vorgesehen. Auch für solche
Subventionsmaßnahmen, welche in zu geringer Anzahl beansprucht worden sind, gilt
es, eine externe Evaluierung anfertigen zu lassen, um nachvollziehen zu können,
weshalb sie erfolglos geblieben ist. - In Zukunft sollen im Zuge der Evaluierung mögliche Zielkonflikte ebenso
dargestellt und erläutert werden, die ggf. durch eine Subventionierung
auftreten.
- Subventionsbremse – ein verlässliches Konzept zur Eindämmung von Förderungen
Das dauerhafte Ziel einer effizienten und funktionierenden Marktwirtschaft sollte es
sein, Subventionierungen möglichst zu vermeiden. Damit dies auf einer verlässlichen
und auch für die Bundesregierung verbindlichen Grundlage geschieht, benötigt es ein
Konzept, welches das monetäre Volumen von Subventionen begrenzt.
Wir Junge Liberale Unterfranken fordern folglich das Konzept der Subventionsbremse
für den Bundeshaushalt. Das von uns geforderte Instrument soll die folgenden
Eigenschaften aufweisen:
- Zunächst benötigt es für eine effektiv ausgestaltete Subventionsbremse eine
Bemessungsgrundlage. Für eine solche Bemessungsgrundlage muss zunächst ein
eigenes Konto des Bundes geschaffen werden, von dem lediglich die Finanzhilfen
bzw. Förderungen verausgabt werden. Auf diese Weise lässt sich der getätigte
Geldtransfer eindeutig quantifizieren und bemessen. - Darüber hinaus muss das Ziel des Konzepts im Vorhinein konkret definiert werden,
um den Wirkungsmechanismus auf die Zielerreichung abstimmen zu können. Eine
Subventionsbremse in unserem Sinne soll zukünftige Subventionen nicht
zwangsläufig vermeiden, jedoch:- Die Höhe des monetären Subventions- bzw. Fördervolumens nicht in einem
unverhältnismäßigen Ausmaß steigen lassen, da in die Zukunft ausgerichtete
öffentliche Investitionen essenziell für eine moderne Infrastruktur und die
Entwicklung der Volkswirtschaft sind. - Den Abbau ineffizienter bzw. unwirksamer Subventionen durch regelmäßige
Evaluierungen degressiv vorantreiben. - Die quantitative Anzahl von Subventions- und Förderprogrammen auf die für
den Bund wichtigsten Anliegen und Interessen möglichst auf dem gleichen
Niveau belassen, sodass stets ein Überblick darüber besteht.
- Die Höhe des monetären Subventions- bzw. Fördervolumens nicht in einem
- Basierend auf den zuvor erörterten Zielvorstellungen der Subventionsbremse soll
diese aus mehreren Komponenten bestehen:- Volumenregulator: Der Volumenregulator soll zunächst eine geeignete Höhe
der insgesamt verausgabten Subventions- bzw. Fördergelder identifizieren
und verbindlich vorgeben. Danach erachten wir es als sinnvoll, wenn als
Indikator der prozentuale Anteil der Subventionierungen an dem Haushalt,
mit dem Ausgaben und Investitionen getätigt werden können, herangezogen
wird. - Investitionskopplung: Die Investitionskopplung soll im Falle neuer
Subventionierungen sicherstellen, dass zuvor zukunftsorientierte
Staatsausgaben getätigt worden sind. Dazu sollen im Speziellen diejenigen
Ausgaben, welche einen Nutzen für die Zukunft aufweisen, etwa für Bildungs-
, Infrastruktur- oder Forschungsinvestitionen, kumuliert ermittelt werden.
Als Indikator soll eine Investitionsquote herangezogen werden, die ein
Mindestmaß an getätigten Investitionen diagnostizieren muss. Nur dann, wenn
diese prozentuale Mindestinvestitionssumme, gemessen am Bundeshaushalt,
erreicht wird, dürfen Subventionen im Sinne des Volumenregulators getätigt
werden. - Rezessionsstimulus: Im Falle einer wirtschaftlichen Krise, wie etwa die
Corona-Pandemie, soll es dem Staat ermöglicht werden, Förderungen, etwa im
Rahmen von Konjunkturpaketen, in begrenztem Maße zur Verfügung zu stellen.
Diese sollten jedoch kurzfristig ausschließlich dem Ziel dienen, die
wirtschaftliche Entwicklung zu einem Aufschwung zu verhelfen (Stimulus).
Daher sollte der Rezessionsstimulus nur im Falle einer wirtschaftlichen
Rezession greifen und für solche Maßnahmen genutzt werden, welche möglichst
breite Entlastungen für die Gesellschaft bedeuten, jedoch nicht unter das
unwirksame „Gießkannen“-Prinzip zu verbuchen sind. Hier sehen wir
beispielsweise breit angelegte Steuersenkungen als wirksames Mittel an.
- Volumenregulator: Der Volumenregulator soll zunächst eine geeignete Höhe
- Die Subventionsbremse soll überdies dazu führen, dass sich die Bundesregierung
nicht nur lediglich auf Subventionierungen verlässt, sondern darin bemüht ist,
die dahinter liegenden Ursachen möglichst weitestgehend zu beheben. Daher
besteht durch die Subventionsbremse eine zunächst standardisierte Frist in Höhe
von 4 Jahren, in denen die jeweilige Subvention ohne Verringerung verausgabt
werden darf. Nach diesen vier Jahren muss dann der degressive Abbau der
Subventionsmaßnahme beginnen, sofern kein außerordentlicher Grund vorliegt, der
für eine weitere, jedoch befristete und unveränderte Zahlung der
Subventionierung spricht. Während dieser Frist sollte die Bundesregierung daran
interessiert sein, eine dauerhafte Lösung als Reaktion auf die Ursachen zu
eruieren, um den Fall einer dauerhaften Subvention abzuwenden.
- Föderalismus – nicht „Förderalismus“
Deutschland ist durch ein föderales System gekennzeichnet, im Rahmen dessen die
einzelnen Bundesländer über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit
verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit, dem Bund, zusammengeschlossen
sind. Aus dem Föderalismus heraus leitet sich ebenso eine föderale Finanzbeziehung
ab, sodass Bund, Länder und Kommunen unterschiedliche Aufgaben übernehmen, die durch
den jeweiligen Akteur zu finanzieren sind.
Jedoch lässt sich aktuell eine Entwicklung beobachten, die nicht nur Ökonomen,
sondern auch Verfassungsrechtler kritisch bewerten: Der Bund fördert zunehmend
kleinteiliger einige kommunale Projekte, obwohl er im Sinne des föderalen Systems
nicht für kommunale Angelegenheiten zuständig ist. Da Kommunen
staatsorganisationsrechtlich Teile der Bundesländer sind, regeln Letztere das
kommunale Haushaltsrecht und tragen die Verantwortung für eine aufgabengerechte
Finanzausstattung ihrer Kommunen. Laut Bundeshaushaltsordnung und resultierend aus
einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1967 darf das Geld des Bundes nur dann
an Kommunen adressiert werden, wenn der Bund ein erhebliches Interesse daran hat, das
ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Aktuell fördert der Bund laut der Förderdatenbank des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimawandel (BMWK) 106 Programme, mit denen der Bund – anstelle der
zuständigen Bundesländer – direkt Projekte in den Kommunen fördert.
Vor dem geschilderten Hintergrund sowie dem Anliegen wirkungsorientierter und
effizient eingesetzter Haushaltsausgaben, welches wir Junge Liberalen Unterfranken
verfolgen, stellen wir die folgenden Forderungen auf:
1. Das monetäre Fördervolumen des Bundes an Kommunen für deren Projekte muss wieder
gesenkt und möglichst auf ein adäquates Minimum reduziert werden.
Der Bund soll die Förderungen, die durch ihn an Kommunen fließen, perspektivisch
eklatant senken. Wir lehnen monetäre Förderungen des Bundes in dieser Größenordnung,
wie sie aktuell erfolgt, ab. Dies gilt insbesondere für Förderprogramme, welche in
keiner Weise in die Zuständigkeit des Bundes einzuordnen sind. Ein Beispiel hierfür
stellt das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“, welches sich unter anderem auf Kultur spezialisiert – einen
Bereich, der der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes obliegt. Gleichzeitig
erkennen wir an, dass der Bund weiterhin Kommunen Fördergelder bereitstellen können
soll. Diese müssen jedoch in einem solchen Maße verausgabt werden, wie es das
Grundgesetz zulässt und eine unmittelbare Relevanz für den Bund dazu aufweisen.
2. Die Zuständigkeiten des Bundes sowie der Länder (und Kommunen) müssen im Falle des
föderalen Finanzierungssystems wieder in den Vordergrund gerückt werden.
Gemäß Art. 104a GG tragen Bund und Länder gesondert die Ausgaben, „die sich aus der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben […]“. Daneben gestattet es jedoch Art. 104b Abs. 1
GG dem Bund, „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“,
„zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ oder „zur
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ den Bundesländern Finanzhilfen für
„besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden“ zu gewähren.
Wir Junge Liberale Unterfranken erkennen jedoch nicht bei allen verausgabten
Finanzhilfen des Bundes eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, sodass wir
fordern, zukünftige Förderprogramme im Speziellen in ihrer Bedeutung für den Bund zu
analysieren.
3. Die Bundesregierung muss jederzeit einen umfassenden Überblick über die
Förderprogramme für kommunale Programme haben.
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet
einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen
Union. Ausgenommen sind jedoch Programme von Kommunen, privaten Stiftungen und
anderen privaten Trägern. Zum 01. März dieses Jahres gab es demnach rund 2.400
Beiträge – jedoch kann keine Auskunft über das Fördervolumen aller Fördermaßnahmen
aller Ressorts gegeben werden.
Das muss sich nach unserer Einschätzung ändern. Nur dann, wenn eine jederzeit
aktualisierte, vollständige Übersicht aller Projekttitel durch die jeweiligen
Ressorts sowie die jeweilige Fördersumme verfügbar ist, gelingt es, nachhaltige
Haushaltspolitik umzusetzen und dauerhaft verankern zu können, indem Voraussetzungen
für das Setzen von Prioritäten etabliert werden.
Folglich fordern wir, dass:
- Die Bundesregierung in jedem Haushaltsjahr über eine ressortübergreifende
Auflistung aller kommunaler Programmtitel verfügt, die außerdem die verausgabten
Förderungen jedes Projekts im Rahmen dieser Programme aufführt. - Eine regelmäßige Zusammenkunft aller Ressorts eingerichtet wird, sodass die
gemeinsame Planung kommunaler Förderprojekte aufeinander abgestimmt werden kann.
Auf diese Weise sollen Möglichkeiten für Synergien und Chancen auf ein
gemeinsames, sparsames Management geschaffen werden.
4. Für die finanzielle Förderung kommunaler Projekttitel durch den Bund soll in
Zukunft ausführlich begründet werden, inwiefern diese Förderung für den Bund eine
hinreichende Relevanz aufweist.
5. Sofern es zu einer Förderung eines kommunalen Fördertitels kommt, muss die
Förderrichtlinie möglichst Bürokratie-vermeidend ausgestaltet sein, sodass es nicht
zu zusätzlichen Kosten kommt, wenn eine Förderung beantragt wird.
In der Vergangenheit haben sich einige Förderrichtlinien als sehr komplex erwiesen,
sodass viele Kommunen die Beantragung, die Abwicklung sowie das Nachweis- und
Prüfverfahren nicht selbstständig nicht schultern konnten. Als exemplarisches
Beispiel kann hier der Breitbandausbau angeführt werden, dessen Förderanforderungen
des Bundes einige Kommunen dazu zwang, externe Berater zu konsultieren, um Zugriff
auf die Förderung zu erhalten.
Auch hier setzen wir auf möglichst wenig Bürokratieaufwand, der sich aus einer
Förderrichtlinie ergibt. Die Priorität des Bundes muss es sein, die Förderung auf
eine solche Weise auszugestalten, dass die Kommunen auf transparente und
verständliche Weise einen Förderantrag stellen können, ohne zusätzliche Kosten für
Beratungsdienstleistungen aufwenden zu müssen.
- Klarer Unterschied: Investitionen und Subventionen des Bundes
Politisch wie auch wissenschaftlich besteht Konsens darüber, dass ein signifikanter
Investitionsbedarf in Deutschland besteht – dies gilt insbesondere für öffentliche
Investitionen. Jedoch muss an dieser Stelle klar erwähnt sein, dass diese Entwicklung
nicht auf die in dem Grundgesetz in Art. 109 verankerte Schuldenbremse zurückzuführen
ist. Auch wissenschaftliche Studien und neue Evidenzen geben keinen Anlass zu dieser
Annahme.
Zuletzt erschien eine neue gemeinsame Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
(IW) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), welche einen
öffentlichen Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren
diagnostiziert, um die öffentliche Infrastruktur in vielen Teilen zu erneuern.
Investitionen sind insbesondere für die Zukunft von hoher Bedeutung – schließlich
fließen heute Investitionen in die Rahmenbedingungen von morgen. So hat das Zentrum
für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den Bundeshaushalt 2023 eine
Zukunftsquote im Gesamthaushalt von 20,0 Prozent berechnet. Dies bedeutet, dass
lediglich 20% des Gesamthaushalts für Zukunftsausgaben eingesetzt werden. Dabei ist
es die Zukunftsquote, die die Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts analysiert,
indem sie den Anteil der zukunftsorientierten Staatsausgaben relativ zu den
Gesamtausgaben abbildet.
Wir Junge Liberale Unterfranken betonen die Wichtigkeit öffentlicher Investitionen
mit Blick auf das mittel- bis langfristige Wirtschaftswachstum und fordern daher in
Bezug auf Investitionen und Subventionen:
- Die klare Priorisierung, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.
- Eine klare Kopplung von Subventionen und Investitionen in Form der
Investitionskopplung im Rahmen der Subventionsbremse. - Die weitere und konsequente Einhaltung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse
fungiert in erster Linie dazu, den Staat zu einer Priorisierung der staatlichen
Ausgaben zu bewegen – dies ist für eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik
von höchster Bedeutung. Darüber hinaus konstatieren einige wissenschaftliche
Evidenzen eine negative Korrelation zwischen Wirtschaftswachstum und dem Grad
der Verschuldung auf langfristige makroökonomische Sicht. Es ist also im Sinne
langfristig solider Staatsfinanzen wichtig, die Schuldenbremse aufrecht zu
erhalten. - Das Einsparpotenzial, welches die hohe Anzahl an Subventionen durch den Bund
bietet, zu nutzen. Zwar widerlegt eine veröffentlichte Studie, die durch die
Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, dass die Schuldenbremse
negative Effekte auf die Investitionstätigkeit hat, jedoch lassen sich durch
potenzielle Einsparungen im Bereich der Subventionierungen große Summen
generieren, die für andere Zwecke mit dringendem Investitionsbedarf genutzt
werden können und sollen.
- Unsere Position gegenüber Agrarsubventionen des Bundes
Landwirtschaftliche Betriebe können durch verschiedene Institutionen eine finanzielle
Förderung erhalten. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt für den
Bundeshaushalt dieses Jahres Subventionen von rund 2,36 Milliarden Euro für den
Agrarbereich zur Verfügung. Knapp die Hälfte des Einkommens eines
landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs in Deutschland besteht aus Subventionen.
Dies verdeutlicht, dass Agrarsubventionen für die deutsche Landwirtschaft eine große
Rolle spielen. Dementsprechend führten die geplanten Kürzungen der
Agrarfördermaßnahmen vor allem im Dezember 2023 und Januar 2024 zu Protesten einiger
landwirtschaftlicher Betriebe, die zeitweise den Verkehr lahmlegten.
Subventionen sind in der Landwirtschaft ein zentraler Bestandteil. Diese monetären
Unterstützungen an Landwirte sollen die hohen Herstellerkosten und strengere Auflagen
und Standards der EU-Landwirtschaft ausgleichen, etwa in Bezug auf Umwelt-, Tier- und
Verbraucherschutz. Ohne die hohen und kostenaufwendigen staatlichen Förderungen
könnte die deutsche Landwirtschaft vor dem Hintergrund zumeist niedriger
Weltmarktpreise nicht konkurrieren. Aufgrund dessen dienen die verausgabten
Erhaltungssubventionen des Staates also als Einkommenssicherung der
landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Agrarsubventionen setzen sich sowohl aus Finanzmitteln des Bundes als auch der
Europäischen Union (EU-Agrarfonds) zusammen. Zuletzt standen jedoch die Kfz-
Steuerbefreiung sowie die Agrardieselvergütung zur Debatte – so sollten beide
Maßnahmen abgeschafft werden.
Wir Junge Liberale Unterfranken sehen es als essenziell an, die Landwirtschaft aus
der Subventionsabhängigkeit langfristig herauszuführen. Jedoch darf dies nicht
unmittelbar erfolgen, sondern durch einen langfristig und inkrementell ablaufenden
Abbau, sodass sich die Landwirtschaft ebenso schrittweise an diese Entwicklung
anpassen kann.
Wir blicken kritisch auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union
(EU). Diese wurde 1957 in den Römischen Verträgen beschlossen – zu einer Zeit, in der
die prekäre Nahrungsmittelsituation noch sehr präsent in Europa war. Um eine
allgemeine Versorgung bezahlbarer Lebensmittel sicherzustellen, versuchte die GAP,
die Produktivität in der Landwirtschaft zu steigern. Sie besteht jedoch hauptsächlich
aus Subventionen, die in großen Teilen wettbewerbsverzerrend wirken und große
Agrarkonzerne häufig stärkere profitieren lassen als kleinere Landwirte, die jedoch
primär die Zielgruppe darstellen. Insbesondere in Bezug auf
Nahrungsmittelimportierende Entwicklungsländer wirken die exorbitant hohen
Agrarsubventionen der Europäischen Union sehr schädlich, da sie primär die Einkommen
einheimischer Landwirte senken. Sogar der Weltentwicklungsbericht aus dem Jahr 1986
stellt bereits fest, dass ärmere Länder tendenziell das Gegenteil wohlhabender Länder
praktizieren: sie erheben Steuern auf die heimische Landwirtschaft, fördern Importe
und bremsen Exporte.
Überdies muss geprüft werden, inwiefern Raum für den Abbau bzw. Mäßigung der strengen
Regularien für Landwirte besteht. Die getätigten Subventionen dienen z. T. als
Ausgleich für die im weltweiten Vergleich sehr hohen Standards der EU-Staaten in den
Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz. Diese höheren Auflagen verteuern die
Erzeugung von Lebensmitteln und führen dazu, dass die Weltmarktpreise für
Agrarprodukte wie Fleisch oder Getreide in der Regel nicht ausreichen, um einen
landwirtschaftlichen Betrieb in Deutschland wirtschaftlich zu führen.
- Ineffiziente Subventionszuschüsse, die auf den Prüfstand müssen
Aktuell werden viele Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen)
verausgabt, die zu dem immens gestiegenen Subventionsvolumen geführt haben. In dem
29. Subventionsbericht der Bundesregierung werden die Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen des Bundes mitsamt der jeweiligen Höhe angegeben.
Deutschland wird zudem ein Unterinvestitionsproblem diagnostiziert, weshalb im Zuge
der politischen Arbeit häufig die Schuldenbremse infrage gestellt wird. Für uns ist
jedoch eines klar: Wir bekennen uns zu der im Grundgesetz legitimierten
Schuldenbremse, denn einerseits weist sie flexibilisierende Elemente wie die
Konjunkturkomponente auf und andererseits drängt sie die Politik zu einer verstärkten
Priorisierung in Bezug auf die geplanten Ausgaben. Auch eine Expertise des Zentrums
für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) führt das Unterinvestitionsproblem nicht
auf ein zu geringes verfügbares Budget im Haushalt zurück, sondern auf eine falsche
Ausgabenstruktur.
Nachfolgend werden daher die wichtigsten Subventionierungen des Bundes aufgegriffen,
welche wir Junge Liberale Unterfranken als kritisch bewerten und daher fordern, diese
ebenso kritisch zu hinterfragen. Sie gehören für uns in besonderem Maße auf den
Prüfstand und sollen ggf. zu Einsparungen führen.
- Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge (Umweltbonus)
Durch einen solchen Zuschuss an Verbraucher, welche sich für den Kauf eines
elektrisch betriebenen Fahrzeugs entscheiden, wird zunächst die Nachfrage stimuliert.
Jedoch treten einige Folgeeffekte auf, weshalb wir uns gänzlich gegen diese
Subventionierung positionieren. Da die Prämie seit 2016 ausgezahlt wurde, besteht die
Gefahr eines Gewohnheitseffektes. Dieser lässt sich unter anderem auch anhand des
Nachfrageverhaltens durch die Konsumenten bestätigen: Durch die Kaufprämie stieg die
Nachfrage nach E-Autos. Nun wird mit einem Entfall des Umweltbonus ein
Nachfragerückgang antizipiert. Letztendlich besteht hierin auch ein fundamentaler
Nachteil, sofern politisch eine Art eines Gutes auf einem Markt durch eine
Subventionierung bevorzugt wird: Der Markt und dessen natürlicher Mechanismus wird
gestört, sodass die Nachfrage nicht durch effiziente Ressourcenverteilung hervorgeht,
sondern lediglich durch die staatliche Förderung. Das Potenzial, eine alternative
Technologie zu ermöglichen, welche sich auf dem Markt als effizienter erweist, wurde
ebenso negativ beeinträchtigt.
- Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz
Jene Maßnahmen, die einen Beitrag zur Erreichung der Nationalen Klimaschutzziele
(Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40% und bis 2050 um 80-95% gegenüber
1990) leisten, werden gefördert. Hierbei handelt es sich um dreistellige
Millionenbeträge, die ohne zeitliche Befristung zur Verfügung stehen. Wir
positionieren uns klar gegen diese Subvention, da es bereits weitere
Subventionierungen gibt, welche als Fördergegenstand Maßnahmen für den Klimaschutz
vorsehen, hierbei jedoch beispielsweise auf die Erreichung nationaler
Klimaschutzziele im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 sowie die
weitestgehende Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2050 abzielen. Darüber hinaus
sind andere Förderprogramme zielgerichteter in ihrer Zielformulierung.
- Bundesprogramm Aufbauprogramm Wärmepumpe
Laut dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung fungiert diese Förderung als
„Qualifizierung von Fachkräften zur Steigerung der Installationskapazitäten“. Wir
erachten die Frage der Attraktivität eines Ausbildungsplatzes für potenzielle
Fachkräfte als eine strukturelle Angelegenheit, welcher in Form langfristig
angelegter Maßnahmen für die Schaffung attraktiverer Rahmenbedingungen zu begegnen
ist. So ist der Fachkräftemangel unter anderem aufgrund einer hohen Abbruchs- und
Durchfallquote zu rechtfertigen. Die Probleme sind vielfältig – so sind laut
Berichten des Hauptgeschäftsführers des Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern
in Großstädten vor allem fehlende Sprachkenntnisse sowie technisches Wissen große
Herausforderungen. Auch der Umstand, dass in einigen Fällen eine Weiterbildung
aufgrund der Komplexität des Anschlusses einer Wärmepumpe an das Heizungssystem
notwendig ist, macht den Ausbildungsberuf unattraktiv. Eine staatliche Förderung
erachten wir daher als nicht zielführend für den langfristigen Gewinn an motivierten
und kompetenten Fachkräften. Darüber hinaus werden dadurch andere Berufsgruppen im
Bereich der Heizungs- und Klimatechnik benachteiligt.
Neben den oben genannten Subventionierungen positionieren wir uns darüber hinaus für
den degressiven Abbau der nachfolgenden Subventionsprogramme. Als Gründe dafür lassen
sich neben einer zu geringen Wirksamkeit durch meist zu unpräzise formulierte
Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung, etwa dann, wenn eine Förderung
unabhängig von Einkommen und Alter verausgabt wird, auch eine nicht nachvollziehbare
Benachteiligung einer bestimmten Branche, Technologie oder Art eines Gutes anführen.
Eine solche monetäre Benachteiligung führt zu Verzerrungen auf dem Markt und führt
daher zu ökonomischen Nachteilen.
- Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in Deutschland
- Zukunftsprogramm Kino
- Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur
- Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene
- Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
- Modellvorhaben Radverkehr
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität
- Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz
- Zuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe
- Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit
Abbiegeassistenzssystemen - CIRR – Festzinsprogramm zur Unterstützung deutscher Exporte insbesondere nach
Afrika; Deutsches Institut für angewandte Afrikaforschung - Zuschuss zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland - Beratung Energieeffizienz
Wir befürworten es, die oben genannten Subventionsprogramme für die nächsten zwei
Jahre um jeweils 10% abzubauen. Nach dieser Zeitspanne soll ein jährlicher Abbau in
Höhe von 5% erfolgen, um einen degressiven und zugleich kontinuierlichen Abbau zu
erfüllen. Sofern eine Subventionierung nur für dieses Jahr ihre Gültigkeit aufweist,
so ist diese nicht erneut zu verlängern oder zu gewähren.